Wenn das Bargeld nach einem Taschendiebstahl weg ist, können die wenigsten darauf hoffen, es wiederzubekommen. Hat ein Dieb auch noch die Bank- oder Kreditkarte mitgehen lassen, sollte schnell gehandelt werden. Denn Langfinger können mit den Zahlungskarten auf Einkaufstour gehen: vor allem da, wo sie nur eine gefälschte Unterschrift für den Bezahlvorgang benötigen. Deswegen sollten sich Opfer von Taschendiebstahl auch zusätzlich vor Betrug mit der Zahlungskarte schützen.
Nach Verlust von Bank- und Kreditkarte schnell handeln:
- Veranlassen Sie die sofortige Sperrung aller Karten. Über den Sperr-Notruf 116 116ist das für alle girocards und die meisten Kreditkarten möglich.
- Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.