Ein Sexualdelikt hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren. Menschen, die Opfer eines sexuellen Übergriffes wurden, fühlen sich oft nicht mehr sicher und leiden unter psychischen Folgen der Tat.Es ist immer wichtig, sich Hilfe zu holen. Wer sich nicht traut zur Polizei zu gehen, sollte die vielen anderen Hilfeeinrichtungen für Opfer aufsuchen.
Sexualdelikte gibt es in vielen verschiedenen Varianten und Ausführungsformen. Strafrechtlich sind sie insbesondere in den §174 bis §185 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers geschieht, wird hier erfasst.
Wenn Sie zunächst noch zögern, Anzeige zu erstatten, beachten Sie bitte dennoch einige Punkte, die für eine spätere Strafverfolgung wichtig sind:
- Lassen Sie sich möglichst schnell untersuchen und Ihre Verletzungen attestieren. In fast allen Bundesländern gibt es das Angebot der anonymen Spurensicherung, das Ihnen ermöglicht, zunächst ohne Information der Polizei Spuren sichern zu lassen. Später können diese Spuren in ein Ermittlungsverfahren eingebracht werden. Auf der Internetseite von "Terres des Femmes" finden Sie Ihre nächstgelegene Stelle zur anonymen Spurensicherung.
- Vernichten Sie keine Beweismittel; bewahren Sie z. B. Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände (getrocknet) auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist.
- Wenn Sie bereit sind, erstatten Sie Strafanzeige, damit der Täter/die Täterin bestraft und weitere Opfer geschützt werden können. Zur Polizei können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens bzw. einem Rechtsbeistand begleiten lassen.
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