Online können Sie dort der Polizei Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten übersenden, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern.
Sie können:
- Ihre Aussage aufnehmen lassen
- mögliche Fragen beantworten
- eventuell vorhandene Unterlagen vorlegen
Durch die Polizei wird dann Ihre Strafanzeige geprüft, bearbeitet und eventuell weitergeleitet.
Falls es erforderlich ist, erfolgt durch die zuständigen Stellen der zuständigen Landeskriminalämter oder der Staatsanwaltschaften eine Einbindung des Bundeskriminalamtes.
Die auf dieser Seite angebotenen Links sind nicht für Notfälle geeignet. In dringenden Fällen wählen Sie bitte unbedingt die Notrufnummer 110.
Bitte beachten Sie, dass eine falsche Anschuldigung strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Onlinewachen der Länder
Baden-Württemberg: https://www.polizei-bw.de/internetwache/
Bayern: https://anzeige.polizei.bayern.de/
Berlin: https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php
Brandenburg: https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl
Bremen: https://www.onlinewache.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.730.de
Hamburg: https://www.polizei.hamburg/onlinewache/
Hessen: https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/
Mecklenburg-Vorpommern: https://polizei.mvnet.de/ssl/g8wache/cmswem/index.php?task=iw_hinweis
Niedersachsen: https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/
Nordrhein-Westfalen: https://lka.polizei.nrw/artikel/internetwache
Rheinland-Pfalz: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
Saarland: https://www.saarland.de/polizei/DE/onlinewache/onlinewache_node.html
Sachsen: https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx
Sachsen-Anhalt: https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/erevier/
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/onlinewache
Thüringen: http://www.thueringen.de/th3/polizei/landespolizeidirektion/bue/index.aspx
Ihre Nachricht wird an die für Ihren Wohnort zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.
Es kann erforderlich sein, dass Sie als Anzeigende oder Anzeigender oder auch Geschädigte oder Geschädigter zur zuständigen Polizeidienststelle vorgeladen werden, um dort ergänzende Angaben zu machen oder einen Strafantrag zu unterzeichnen.