Achtung: Kein Käuferschutz bei „Freunde und Bekannte“
Zunächst überweisen die Betrüger eine gewisse Summe an ein zufälliges PayPal-Konto. Kurz darauf kontaktieren sie den Empfänger und behaupten, sich bei der E-Mail-Adresse vertippt zu haben. Sie bitten darum, den Betrag über "Freunde und Bekannte" zurückzusenden, da dies gebührenfrei sei.
Wurde der Geldbetrag auf diese Weise zurücküberwiesen, nutzen die Kriminellen den Käuferschutz bei ihrer Originalüberweisung aus. Sie geben an, dass nach einer angeblichen Bestellung die vereinbarte Lieferung nicht getätigt wurde. PayPal erstattet den Betrügern den vollen Betrag der Transaktion, die über den Service „Waren und Dienstleistungen“ vorgenommen wurde, zurück.
Der Haken: Bei Überweisungen mit der Funktion "Freunde und Bekannte" greift der Käuferschutz nicht. Das Geld, das der Empfänger zurückgeschickt hat, ist unwiederbringlich verloren.
So wickeln Sie irrtümliche Überweisungen bei Online-Bezahlsystemen richtig ab
Wenn Sie eine irrtümlich erhaltene Überweisung erhalten haben, wählen Sie die betreffende Zahlung an und nutzen Sie den Button "Rückzahlung senden": Auf diese Weise übernimmt PayPal die Rückabwicklung für Sie und die Transaktion ist sicher.
- Seien Sie immer misstrauisch bei Überweisungen von Unbekannten auf Ihr PayPal-Konto. Hinterfragen Sie kritisch, woher die Zahlung stammt.
- Gehen Sie keinesfalls auf Aufforderungen ein, Geld über "Freunde und Bekannte" zurückzusenden an Personen, die Sie nicht kennen.
- Melden Sie verdächtige Aktivitäten umgehend dem PayPal-Kundenservice, damit dieser einschreiten kann.
- Wenn Sie Geld bereits überwiesen haben, erstatten Sie ggf. Anzeige bei der Polizei.
Wenn Sie selbst eine Überweisung rückgängig machen müssen, nutzen Sie ausschließlich die Option "Geld anfordern" im PayPal-Menü. So bleibt der Käuferschutz für beide Seiten bestehen.
Häufige Betrugsmaschen bei PayPal und wie Sie diese erkennen
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PayPal-Betrug mit "Freunde und Bekannte"-Funktion
Kleinanzeigenportale: Betrug mit gefälschten Paypal-Zahlungsbestätigungen
Bei einer ähnlichen Variante geben sich Betrüger bei Kleinanzeigenportalen als Käufer aus, fädeln einen Kauf ein und versenden schließlich gefälschte Paypal-Zahlungsbestätigungen.
Die Täter schreiben einen seriösen Privatverkäufer an und zeigen Interesse an dem Angebot. Sobald der Verkäufer auf die Offerte eingeht, beginnt der Schriftverkehr mit dem angeblichen Käufer. Die Zahlung soll per Paypal erfolgen, eine Mail soll den Zahlungseingang beim Verkäufer bestätigen. Der Käufer gibt an, mehr Geld bezahlt zu haben, um die Frachtkosten abzudecken. Gleichzeitig fordert er den Verkäufer auf, diese Frachtkosten beispielsweise über den Zahldienst Western Union oder MoneyGram zu begleichen. Die Paypal-Bestätigung ist jedoch gefälscht. Das Geld geht nicht an einen Transportdienst, sondern fließt unwiderruflich direkt an die Täter. Eine Paypal-Zahlung hat es nicht gegeben.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen gibt Tipps, wie man sich als Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen vor betrügerischen Machenschaften schützen kann.
Betrüger fälschen Paypal-Zahlungsbestätigung