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Zivilcourage-Regel Nr. 6: Sag als Zeuge aus

Mundaufmacher: Mann mit offenem Mund

© ProPK / Maik Goering

Viele Täter kommen ohne Strafe davon, weil sich Zeuginnen und Zeugen nicht bei der Polizei melden. Sei es aus Angst, Zeitmangel oder einfach aus Be­quem­lich­keit. Die Kampagne Aktion-tu-was.de appelliert mit sechs einfachen Zivilcourage-Regeln an die Unterstützung aller. Heute stellen wir Ihnen Regel Nr. 6 vor.

Die Polizei ist auf die Mithilfe von Zeuginnen und Zeugen einer Straftat angewiesen: eine genaue Beschreibung des Geschehens und der Täter kann aus­schlag­ge­bend für die Überführung der Schuldigen sein.

Helfen Sie mit Ihrer Aussage oder Ihrer Meldung, dass Straftaten aufgeklärt werden können.

Nicht jeder macht den Mund auf und traut sich. Auch im Internet und in den sozialen Medien überschreiten viele die Grenzen der freien Mei­nungs­äu­ße­rung oder nutzen die digitale Welt, um ihre Hetzparolen und "gefährlichen" Botschaften zu verbreiten. Welche Inhalte verboten sind und wann die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten wurde, lesen Sie hier in unserem Newsbeitrag über verbotene Inhalte im Internet.

Auch Sie könnten einmal in eine Situation kommen, in der Sie froh sind, die Unterstützung von Zeugen und Helfern zu haben. Daher appelliert die sechste Zivilcourage-Regel an alle Zeuginnen und Zeugen, den Mund aufzumachen und ihre Beobachtungen der Polizei mitzuteilen.

 

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Unsere Plakat-Serie zeigt die sechs Botschafter der Kampagne mit ihren jeweiligen Merksätzen. Diese kurzen und einprägsamen Regeln vermitteln praktische Verhaltenstipps für den Ernstfall - dabei verkörpert die Botschafterin oder der Botschafter jeweils die Handlung der Regel, z.B. Mundaufmacher: Sag als Zeuge aus!

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Die sechs Regeln für mehr Zivilcourage der Aktion-tu-was.de

  1. Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr
  2. Ruf die Polizei unter 110
  3. Bitte andere um Mithilfe
  4. Präg dir Tätermerkmale ein
  5. Kümmer dich um Opfer
  6. Sag als Zeuge oder Zeugin aus

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