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Richtig handeln bei Hass im Netz

Smartphone mit beleidigende Textnachricht in WhatsApp

Im Internet nimmt der Hass auf Menschen oft grausame und strafbare Formen an. Beleidigungen, Bedrohungen und Gewaltaufrufe sollten nicht ignoriert werden. Deswegen gibt die Polizei anlässlich des Safer Internet Day 2020 Tipps, wie Jeder aktiv gegen Hass im Netz vorgehen kann.

Hassrede oder Hate Speech, die über soziale Netzwerke, E-Mail oder Messenger verbreitet wird, sollte nicht ignoriert oder toleriert werden. Denn wer gezielt Hassreden im Netz verbreitet um anderen zu schaden, macht sich strafbar. Solche Personen sollten konsequent gemeldet werden.

Das kann jede Nutzerin und jeder Nutzer problemlos tun. Auch wer unsicher ist, ob Inhalte strafbar sind, kann diese beim Portalbatreiber, der Internetbeschwerdestelle oder der Polizei anzeigen. Entscheidend ist: Nicht selbst beleidigend werden! Denn das aktiviert und provoziert oft weitere (strafbare) Kommentare, die jederzeit weiter verbreitet werden können und im Netz kursieren.

In unserer Pressemitteilung anlässlich des Safer Internet Day am 11. Februar 2020 geben wir Tipps für richtiges Verhalten bei Hass im Netz.

 

Zur Pressemitteilung