Handlungsempfehlungen für Betroffene von häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt kommt in allen Einkommens-, Bildungs- und Altersschichten vor. Viele Betroffene suchen die Schuld bei sich selbst oder sehen keine Möglichkeit, die Beziehung zu beenden. Mitunter sind auch Kinder von der Gewalt zwischen den Eltern betroffen. Häusliche Gewalt und Straftaten im sozialen Nahbereich bleiben häufig unerkannt. Opfer schweigen aus Scham, Hilflosigkeit, Schuldgefühlen. Oft werden Übergriffe vom Opfer heruntergespielt oder verschwiegen, aus Angst vor weiteren Gewalttaten.
Doch das Schweigen schützt die Täterinnen und Täter. Der Handzettel Opferschutz “Häusliche” bündelt die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Betroffene, weist auf ihre Rechte hin und will darin bestärken, sich Hilfe zu holen und Anzeige zu erstatten.
Zögern Sie nicht: Rufen Sie in akuten Notsituationen die Polizei und der 110!
Handzettel Opferschutz "Häusliche Gewalt"
Weiterführende Informationen erhalten Betroffene auch auf den folgenden Seiten:
Infos für Betroffene: Häusliche Gewalt
Aufmerksames Umfeld enorm wichtig
Die direkte Nachbarschaft ist als Zeugeenorm wichtig. Holen Sie Hilfe und rufen - besonders in akuten Notlagen - die Polizei. Bei der Polizei können sich alle melden, die entweder selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind oder Zeugen von solcher werden und nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Hilfestellungen werden auch an Menschen weitergegeben, die zum Beispiel im Homeoffice mitbekommen, dass in der Nachbarwohnung eine Person gewalttätig ist.
Zögern Sie nicht, auch, wenn Sie sich einmal unsicher sind, wie Sie handeln sollen!
Körperverletzung ist keine Privatangelegenheit, auch wenn sie im privaten Rahmen stattfindet. Insbesondere häusliche Gewalt wird häufig nicht zur Anzeige gebracht, aus Scham oder Angst vor weiteren Folgen.
Folgendes können Sie tun:
- Hören Sie zu.
- Bedrängen Sie die betroffene Person nicht.
- Achten Sie bei Kolleginnen oder Kollegen in Videomeetings oder bei Telefonaten im Home-Office auf mögliche Signale.
- Wenn Sie Lehrkraft sind und bei einem Ihrer Schützlinge etwas mitbekommen, bieten Sie sich auch über die digitalen Kanäle als Ansprechperson an.
- Gehen Sie auf die Bedürfnisse der betroffenen Person ein.
- Bieten Sie konkrete Hilfe an: zum Beispiel Kinderbetreuung, ein Telefon oder einen Internetzugang außerhalb der Wohnung oder Fahrdienste.
- Begeben Sie sich nicht selbst oder andere Personen in Gefahr. Rufen Sie in einer akuten Notsituation die Polizei unter der 110.
Wie handeln bei Körperverletzung?
Infos für Betroffene: Häusliche Gewalt
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