Insgesamt 11.547 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2017, 2016 waren es 12.019. Opfer und Täter kannten sich in den meisten Fällen: Von den im Jahr 2017 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.034 mit dem Tatverdächtigen verwandt und 2.945 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.472 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft, 4.697 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 988 Fällen ist die Beziehung ungeklärt. Der Großteil der 8.881 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2017 war männlich (8.510 Tatverdächtige), mehr als zwei Drittel der Opfer weiblich.
Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle des Kindesmissbrauchs bilden das eigentliche Ausmaß des Missbrauchs jedoch bei Weitem nicht ab: Zu groß ist das Dunkelfeld. Vor allem, wenn der Missbrauch innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises geschieht. Neben der Abhängigkeit des Opfers vom Täter begründet sich dieser Mangel auch durch die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren.