Sicher leben: Auf sichere Nachbarschaft

Zwei Frauen unterhalten sich im Treppenhaus. Gute Nachbarschaft generationenübergreifend.

Aktive Nachbarschaftshilfe kann Kriminelle fernhalten. Betrüger und Diebe vertrauen oft darauf, dass ihre Machenschaften wie Haustürbetrug, Diebstahl oder Einbruch unentdeckt bleiben. Aufmerksame und gute Nachbarschaft fördert auch die Sicherheit des Einzelnen.

Nachbarschaftshilfe erhöht die Sicherheit

Eine gute Nachbarschaft ist gerade für ältere Menschen wichtig. Regelmäßiger Kontakt ist nicht nur gut für das Zusammenleben, sondern auch für die Sicherheit des Einzelnen. Denn aktive Nachbarschaftshilfe kann dazu beitragen, Kriminelle fernzuhalten. Betrüger und Diebe vertrauen oft darauf, dass ihre Machenschaften wie Haustürbetrug, Diebstahl oder Einbruch unentdeckt bleiben. Gegenseitige Aufmerksamkeit und Hilfe trägt dazu bei, dass sich insbesondere Senioren in den eigenen vier Wänden sicher fühlen.

Tipps der Polizei zur aktiven Nachbarschaftshilfe:
  • Tauschen Sie mit den Nachbarn im Wohnblock oder in der Straße Telefonnummern aus.
  • Achten Sie auf Unbekannte im Haus, auf dem Nachbargrundstück oder im Wohngebiet. Informieren Sie Ihre Nachbarn und die Polizei über verdächtige Beobachtungen.
  • Sind Sie oder Ihre Nachbarn im Urlaub, helfen Sie sich gegenseitig, so dass Wohnung oder Haus bewohnt erscheinen: Leeren Sie den Briefkasten, betätigen Sie die Rollläden und ziehen Sie die Vorhänge auf und zu. Auch das unregelmäßige Einschalten von Lichtern oder des Fernsehers kann mögliche Täter abschrecken.
  • Halten Sie im Mehrfamilienhaus den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner betätigen.
  • Wenn Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt (z.B. laute Geräusche in der Wohnung nebenan, obwohl die Nachbarn verreist sind), verständigen Sie die Polizei. Scheuen Sie sich nicht, den Notruf 110 zu wählen.

 

In der Broschüre "Sicher Leben" finden ältere Mitmenschen viele weitere Tipps.

Tipps zur Schutz vor Betrug an der Haustür und Einbruch.