Sprayer haften für illegale Graffiti

Graffitisprayer besprüht eine Wand.

©canva

Sie prägen das Stadtbild, sind an fast jedem Bahnhof zu sehen und zieren unzählige Bushaltestellen – und doch sind illegal aufgebrachte Graffiti kein Kavaliersdelikt. Werden öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum unerlaubt besprüht, liegt meist eine Sachbeschädigung vor. Und die kann teuer werden.

Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dazu kommt oft auch noch ein verbotswidriges Betreten des Geländes, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt. Die Texte der Rechtsnormen können unter www.gesetze-im-internet.de/stgb nachgelesen werden.

Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Und die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Täterin oder dem Täter bzw. der Verursacherin oder dem Verursacher bestehen 30 Jahre lang: Wer also mit 16 beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr bis zu seinem 46. Lebensjahr zur Kasse gebeten zu werden.

Kurz gesagt:

  • Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
  • die Verursacher machen sich schadenersatzpflichtig
  • und werden strafrechtlich verfolgt.

 

Was Eltern tun können

  • Klären Sie Ihr Kind über die Folgen illegaler Graffiti auf – vor allem darüber, dass es sich dabei um eine Straftat handelt und Schadensersatzansprüche entstehen.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugend- und/oder Kulturamt über alternative Kreativ- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Ähnliche Projekte bieten auch freie Träger der Jugendarbeit bzw. eingetragene Vereine an.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind Alternativen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung auf.
  • Suchen Sie in einer von Vertrauen und Respekt geprägten Atmosphäre ein Gespräch mit Ihrem Kind.

 

Wenn Sie Sprayer auf frischer Tat entdecken

  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und informieren Sie sofort die Polizei.
  • Prägen Sie sich die Beschreibung des Täters (Aussehen, Kleidung, Besonderheiten usw.) ein. Falls Sie Hinweise geben können, wohin, wie bzw. womit der Täter geflüchtet ist, erleichtert das der Polizei die Ermittlungsarbeit. Tätermerkmale einprägen
  • Erstatten Sie in jedem Fall (auch wenn keine Sprayer erwischt wurden) umgehend Anzeige.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden fotografischfestgehalten wird und anschließend eine umgehende Beseitigung der Graffiti erfolgt.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung, falls Versicherungsschutz besteht.
  • Spezialreiniger zur Beseitigung von Sprühlacken erhalten Sie im Fachhandel. Beachten Sie, dass diese auf ätzenden Säuremixturen basieren können und der Kontakt gesundheitsschädlich sein kann.

 

Empfehlungen für Eigentümer von Gebäuden

Ein illegales Graffiti sollte so schnell wie möglich beseitigt werden, denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß bald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.

Das können Sie tun:

  • Licht in Kombination mit Bewegungsmeldernund aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern. Tu was für gute Nachbarschaft.
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer fern. Ebenso sind eine grobe, unebene Oberfläche oder farbenfrohe Wände ungünstige Untergründe für Graffiti.
  • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren zum Schutzvor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien an.

 

Infoblatt für Geschädigte

Tu was ... gegen Vandalismus!

 

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Illegale Graffiti (Variante 1)

Illegale Graffiti (Variante 2)