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Straftaten von Horror-Clowns: Bloßes Erschrecken kann strafbar sein

Horror-Clown

Die Polizei macht alle Clowns auf ihre Grenzen aufmerksam: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken wird strafrechtlich verfolgt, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten.