Synthetische Drogen: Harmlose Verpackung, erhebliche Gesundheitsgefahr

Synthetische Droge mit neuen psychoaktiven Stoffen in Form einer Pille.

© Canva

Sie sind bunt verpackt und haben kreative Namen: Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sollen einen harmlosen Eindruck vermitteln. Doch die mit synthetischen Wirkstoffen versetzten Badesalze, Pulver, Tabletten oder Kapseln sind verboten, ihr Gesundheitsrisiko ist unkalkulierbar.

NPS werden als vermeintlich legaler Ersatz für herkömmliche Drogen günstig im Internet angeboten. Durch ihre oftmals bunten Verpackungen erscheinen sie harmlos, bergen jedoch eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Die Auswirkungen reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Wahnvorstellungen und Kreislaufzusammenbrüchen. Auch Todesfälle sind beim Konsum von NPS nicht ausgeschlossen.

Auch synthetische Cannabinoide, häufig als Cannabimimetika bezeichnet, gehören zu den Neuen psychoaktiven Stoffen. Diese werden beispielsweise auf CBD-Hanf und andere Cannabisprodukte aufgebracht, ohne dass dies für Konsumierende äußerlich erkennbar wäre. Auch diese gefährlichen Mischungen haben eine unkalkulierbare Wirkung.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern in der Vergangenheit, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verbietet daher ganze Stoffgruppen. Wer mit NPS handelt oder diese an andere Personen abgibt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

 

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Synthetische Drogen: Neue psychoaktive Stoffe