Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein geschädigtes Opfer und ein Beschuldigter (Täterin bzw. Täter) unter Anleitung eines neutralen Dritten (Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Lösung zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens zu finden. Schon bei der polizeilichen Vernehmung können die Beteiligten einer Straftat auf die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.
Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht mehr Handlungsspielraum für Betroffene im Strafverfahren
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet den Vorteil einer aktiven Beteiligung des Opfers, und ermöglicht eine individuelle Lösung, die auf die spezifischen Bedürfnisse aller Beteiligten zugeschnitten ist. Das Opfer profitiert von einer Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden, während die Möglichkeit zur Konfliktlösung und zum Finden eines Abschlusses besteht. Für den Täter bietet sich die Chance, Verantwortung für seine Tat zu übernehmen und sich zu resozialisieren. Unter bestimmten Umständen kann das Strafverfahren sogar eingestellt werden.
Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs
- Anregung: Der Täter-Opfer-Ausgleich kann von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angeregt werden. Das Verfahren darf nicht gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden.
- Vorgespräche: Ein neutraler Vermittler führt in der Regel getrennte Gespräche mit dem Opfer und dem Täter, um die jeweiligen Erwartungen und Ziele zu klären.
- Ausgleichsgespräch: Opfer und Täter haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch unter Anleitung des Mediators über die Tat, die Folgen und mögliche Wiedergutmachungsleistungen zu sprechen. Eine Konfrontation mit dem Täter ohne Begleitung und Unterstützung muss das Opfer nicht befürchten.
- Vereinbarung: Wenn eine Einigung erzielt wird, wird diese in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die Vereinbarung kann beispielsweise Zahlungen, Entschuldigungen oder gemeinnützige Leistungen umfassen.
Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht hat der Täter-Opfer-Ausgleich eine besondere Bedeutung. Gemäß § 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel ist es, einer erneuten Straftat des Jugendlichen entgegenzuwirken. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird im Rahmen eines Strafverfahrens nur nach Zustimmung aller Beteiligten unter Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Beim Täter-Opfer-Ausgleich mit Minderjährigen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Eltern mit in den Prozess integriert werden.
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
Wenn Sie als Opfer oder Täter an einem Täter-Opfer-Ausgleich interessiert sind, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Gericht
- Beratungsstellen
- Opferhilfeeinrichtungen, z.B. WEISSER RING
- Jugendgerichtshilfe
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann ein wertvoller Beitrag zur Konfliktlösung und Wiedergutmachung sein. Er bietet sowohl dem Opfer als auch dem Täter die Möglichkeit, aktiv an der Bewältigung der Tatfolgen mitzuwirken.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter anderem beim Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Ablauf eines Jugendstrafverfahrens
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