Beinahe jedes Opfer eines Einbruchs wendet sich an die Polizei und andere Hilfeeinrichtungen, um die Belastung durch die Straftat abzumildern. Diesen Weg gehen viele Opfer von Internetkriminalität nicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Wem beispielsweise kein finanzieler Schaden entsteht, der sieht auch keine Notwendigkeit sich an die Polizei zu wenden. Andere wiederrum holen sich eher Rat und Hilfe bei Familien und Freunden - das bestätigt auch das Digitalbarometer 2019 von Polizei und BSI. Viele Opfer von digitaler Erpressung wie Sex-Tortion suchen sich oft keine Hilfe, weil sie sich für den Vorfall schämen. Zudem merken viele oft erst sehr spät, dass sie betroffen sind - zum Beispiel wenn ihre ausgespähten Daten von Kriminellen für Straftaten benutzt wurden.
Grundsätzlich empfiehlt die Polizei auch Straftaten im Internet nicht hinzunehmen. Denn Opfer haben je nachdem, welche Straftat im Rahmen von Cybercrime verwirklicht wurde, verschiedene Rechte und Ansprüche.
Das sind Ihre Rechte als Opfer von Internetkriminalität:
- Wenden Sie sich bei einer akuten Bedrohung aus der digitalen Welt an die Polizei unter 110.
- Wenn Sie Opfer von Cybercrime geworden sind, stehen Ihnen die gleichen umfangreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung wie den Opfern von Straftaten in der realen Welt.
- Suchen Sie professionelle Hilfe, um das Erlebte verarbeiten zu können.
- Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Verein WEISSER RING bietet Opfern einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
- Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, lesen Sie die Hinweise zur möglichen Kostenübernahme.