Messer oder Pfeffersprays bieten keine Sicherheit
Manche Menschen fühlen sich sicherer, wenn sie eine Waffe, beispielsweise ein Messer oder Pfefferspray, mit sich tragen. Doch dieses Sicherheitsgefühl ist ein Trugschluss.
Denn:
- Waffen bieten trügerische Sicherheit! Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen.
- Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu vernachlässigen.
- Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet werden.
- Waffen führen zur Gewalteskalation.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Der Einsatz von Messern führt sehr schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
- Schreckschusswaffen und unechte Waffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden und führen schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei.
Zudem können Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen und Vorschriften mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe gahndet werden.
Die Polizei rät deshalb dringend vom Mitführen jeglicher Arten von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer und Pfefferspray, nicht mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie:
Das Führen von Waffen unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen). Zu beachten ist darüber hinaus das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in Waffenverbotszonen.
Als Alternative zu Messern, Pfefferspray etc. bietet sich ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm) an, insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.