Vorsicht vor Betrug bei der Wohnungssuche

Betrug mit Inseraten für Wohnungen und Immobilien.

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Betrüger schalten auf Im­mo­bi­li­en­por­ta­len im Internet immer wieder Fake-Anzeigen und locken in seriös wirkenden Inseraten mit niedrigen Mietpreisen in guten Lagen. Dabei geben sie sich als Makler oder Vermieter aus. Ihre Masche ist immer die gleiche: die neuen Mieter sollen die Kaution oder die erste Miete vorab überweisen. Die Wohnungen jedoch gibt es nicht oder sind bereits vermietet.

Eine tolle, voll ausgestattete Wohnung zu einem Schnäpp­chen­preis. Und das in bester Großstadtlage. – Ein Angebot, das zu gut ist, um wahr zu sein.

 

Im­mo­bi­li­en­be­trug folgt immer ähnlichen Mustern

Betrüger nutzen den Mangel an Wohnraum und schalten auf Im­mo­bi­li­en­bör­sen im Internet Inserate für Mietwohnungen zu besten Konditionen. Woh­nungs­su­chen­de sollten sich die Mietangebote genau anschauen.

 

Vermietungen aus dem Ausland

Bei einer Variante geben sich die Kriminellen z. B. als Engländer oder Amerikaner aus, die die zu vermietende Wohnung geerbt hätten. Oder sie erzählen, sie hätten in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet und wollten die alte Bleibe nach einem beruflich bedingten Wechsel ins Ausland vermieten.

Nach einer Vorauszahlung der ersten Miete und der Kaution per Überweisung auf ein in- oder ausländisches Bankkonto oder per Bar­geld­trans­fer sollen dem neuen Mieter die Schlüssel über einen Pa­ket­dienst­leis­ter oder eine Agentur geschickt werden.

Woh­nungs­su­chen­de stehen dann aber ohne neue Bleibe und ohne das Geld da. Denn bei den im Netz angebotenen Wohnungen handelt es sich teils um Fe­ri­en­woh­nun­gen oder um Woh­nungs­bil­der aus anderen Inseraten; die Wohnung gehört einem anderen Eigentümer, der vom Betrug selbst nichts ahnt. In manchen Fällen existiert die angebotene Wohnung gar nicht.

 

Vorsicht: Inserate wirken durch Iden­ti­täts­dieb­stahl ver­trau­ens­wür­dig und seriös

Bei einer aktuellen Masche beim Ver­mie­tungs­be­trug werden potenzielle Mieter über On­line-Por­ta­le von ver­meint­li­chen Im­mo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen kontaktiert. Sie erhalten die Möglichkeit zu einer "kontaktlosen Ein­zel­be­sich­ti­gung", bei der sie mittels eines Zahlencodes Zugang zu einer Schlüsselbox erhalten, um die Wohnung alleine und ganz in Ruhe zu besichtigen.

Nach der Besichtigung erhalten die Opfer telefonisch die Zusage für die Wohnung und un­ter­schrei­ben den Mietvertrag online. Die Kaution, die erste Monatsmiete sowie oft auch Geld für vermeintlich zu übernehmende Möbel sollen dann an die angebliche Im­mo­bi­li­en­fir­ma überwiesen werden. Doch sobald die Opfer vor ihrer neuen Haustür stehen, wird ihnen klar: Der Mietvertrag ist gefälscht, und die Wohnung ist längst an jemand anderen vermietet.

Was diese Betrugsmasche besonders perfide macht, ist die Tatsache, dass die Betrüger die Identität echter Im­mo­bi­li­en­fir­men stehlen. Sie erstellen gefälschte Websites und Exposés und nutzen dabei die Daten und Logos real existierender Unternehmen.

Selbst wenn potenzielle Mieter Verdacht schöpfen und die Firmendaten überprüfen, erscheint alles legitim.

Auch die angegebenen Kontodaten der Firmen geben kaum Anlass zu Misstrauen: Die Opfer überweisen ihr Geld an deutsche Konten mit den Namen der ver­meint­li­chen Im­mo­bi­li­en­fir­men als Kontoinhaber. Ein Abgleich von Kontoinhaber und IBAN findet bei der Abwicklung von Überweisungen jedoch nicht statt, sodass das Geld trotz der falschen Angaben bei den Kriminellen ankommt. In einigen Fällen fungieren ahnungslose Menschen als sogenannte Finanzagenten, die gegen eine Provision ihre Bankkonten zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, dass sie in kriminelle Ma­chen­schaf­ten verwickelt sind.

Die Betrüger operieren zeitgleich mit mehreren Wohnungen und agieren ohne Wissen der Eigentümer. Selbst Mieter, die ihre Wohnung vorübergehend un­ter­ver­mie­ten werden Opfer, da die Betrüger ihre Wohnungen besichtigen lassen und wei­ter­ver­mie­ten, während die eigentlichen Mieter z. B. im Ausland sind.

 

Diese Anhaltspunkte können auf Im­mo­bi­li­en­be­trug hinweisen

Der klassische Kern einer be­trü­ge­ri­schen Im­mo­bi­li­en­an­zei­ge ist oft eine sehr günstige Wohnung, in bestem, renoviertem Zustand in gefragter Lage.

Die konkrete Aufforderung zu einer Zahlung vor der Besichtigung ist unüblich. Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. Erst nachdem sie die Interessenten bei einer Besichtigung persönlich kennengelernt haben, erfolgt die Übergabe der persönlichen Daten, wie Ein­kom­mens­nach­wei­se, Schu­fa-Selbst­aus­kunft oder etwaige Bürgschaften.

Weitere Hinweise auf Betrug in Woh­nungs­in­se­ra­ten können u.a. sein:

  • Aufforderung zur Geld­über­wei­sung vor eigentlicher Besichtigung
  • Insbesondere bei Forderung von Überweisung mittels Bar­geld­trans­fer­diens­ten
  • Zu geringe Nebenkosten
  • Mietpreis passt nicht zur Wohngegend/Ausstattung
  • Immobilie passt nicht zur Wohngegend
  • Fotos wie aus einem Katalog
  • Ungewöhnlich viel moderne Ausstattung
  • Fehlende Kontaktdaten
  • Kontakt auf Deutsch kaum möglich
  • Aufforderung eine Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses zuzusenden

 

Empfehlungen für die Wohnungssuche im Netz

  • Werden Sie misstrauisch bei niedrigen Preisen oder Nebenkosten für inserierte Wohnungen und Häuser.
  •  Achten Sie darauf, dass ein Vermieter, Verwalter oder Makler selbst bei der Woh­nungs­be­sich­ti­gung vor Ort ist.
  • Überprüfen Sie im Zweifel die Seriosität eines Maklers: In Deutschland benötigen Makler einen Maklerschein, auch ein vollständiges Impressum und weitere Woh­nungs­an­ge­bo­te auf der Internetseite des Maklers sind ein Hinweis auf Ver­trau­ens­wür­dig­keit.
  • Leisten Sie niemals Vorkasse: Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen haben und einen Mietvertrag un­ter­schrie­ben haben.

 

Was Sie tun können, wenn Sie Im­mo­bi­li­en-Be­trü­gern aufgesessen sind

Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie aufgrund einer gefälschten Woh­nungs­an­zei­gen Zahlungen leisten. Wenn Sie als Woh­nungs­su­chen­der auf eine betrügerische Anzeige her­ein­ge­fal­len sind, Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist oder Sie Ihre Daten (Ausweiskopie) bereits an die Betrüger weitergegeben haben, erstatten Sie unbedingt Strafanzeige bei der Polizei. - Das können Sie auch online tun.

Haben Sie bereits Geld an einen ver­meint­li­chen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Zur Info: Bei Zahlung per Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.

Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Im­mo­bi­li­en­por­tal, um andere Woh­nungs­su­chen­de vor denselben Betrügern zu schützen. Viele In­ter­net-Por­ta­le mit Woh­nungs­in­se­ra­ten haben einen Melde-Button: Wer eine verdächtige Anzeige entdeckt, kann das per Klick melden. Die Anzeigen werden dann überprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden sie offline geschaltet.

Infos für Betroffene

Scamming

 

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