Eine tolle, voll ausgestattete Wohnung zu einem Schnäppchenpreis. Und das in bester Großstadtlage. – Ein Angebot, das zu gut ist, um wahr zu sein.
Immobilienbetrug folgt immer ähnlichen Mustern
Betrüger nutzen den Mangel an Wohnraum und schalten auf Immobilienbörsen im Internet Inserate für Mietwohnungen zu besten Konditionen. Wohnungssuchende sollten sich die Mietangebote genau anschauen.
Vermietungen aus dem Ausland
Bei einer Variante geben sich die Kriminellen z. B. als Engländer oder Amerikaner aus, die die zu vermietende Wohnung geerbt hätten. Oder sie erzählen, sie hätten in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet und wollten die alte Bleibe nach einem beruflich bedingten Wechsel ins Ausland vermieten.
Nach einer Vorauszahlung der ersten Miete und der Kaution per Überweisung auf ein in- oder ausländisches Bankkonto oder per Bargeldtransfer sollen dem neuen Mieter die Schlüssel über einen Paketdienstleister oder eine Agentur geschickt werden.
Wohnungssuchende stehen dann aber ohne neue Bleibe und ohne das Geld da. Denn bei den im Netz angebotenen Wohnungen handelt es sich teils um Ferienwohnungen oder um Wohnungsbilder aus anderen Inseraten; die Wohnung gehört einem anderen Eigentümer, der vom Betrug selbst nichts ahnt. In manchen Fällen existiert die angebotene Wohnung gar nicht.
Vorsicht: Inserate wirken durch Identitätsdiebstahl vertrauenswürdig und seriös
Bei einer aktuellen Masche beim Vermietungsbetrug werden potenzielle Mieter über Online-Portale von vermeintlichen Immobilienverwaltungen kontaktiert. Sie erhalten die Möglichkeit zu einer "kontaktlosen Einzelbesichtigung", bei der sie mittels eines Zahlencodes Zugang zu einer Schlüsselbox erhalten, um die Wohnung alleine und ganz in Ruhe zu besichtigen.
Nach der Besichtigung erhalten die Opfer telefonisch die Zusage für die Wohnung und unterschreiben den Mietvertrag online. Die Kaution, die erste Monatsmiete sowie oft auch Geld für vermeintlich zu übernehmende Möbel sollen dann an die angebliche Immobilienfirma überwiesen werden. Doch sobald die Opfer vor ihrer neuen Haustür stehen, wird ihnen klar: Der Mietvertrag ist gefälscht, und die Wohnung ist längst an jemand anderen vermietet.
Was diese Betrugsmasche besonders perfide macht, ist die Tatsache, dass die Betrüger die Identität echter Immobilienfirmen stehlen. Sie erstellen gefälschte Websites und Exposés und nutzen dabei die Daten und Logos real existierender Unternehmen.
Selbst wenn potenzielle Mieter Verdacht schöpfen und die Firmendaten überprüfen, erscheint alles legitim.
Auch die angegebenen Kontodaten der Firmen geben kaum Anlass zu Misstrauen: Die Opfer überweisen ihr Geld an deutsche Konten mit den Namen der vermeintlichen Immobilienfirmen als Kontoinhaber. Ein Abgleich von Kontoinhaber und IBAN findet bei der Abwicklung von Überweisungen jedoch nicht statt, sodass das Geld trotz der falschen Angaben bei den Kriminellen ankommt. In einigen Fällen fungieren ahnungslose Menschen als sogenannte Finanzagenten, die gegen eine Provision ihre Bankkonten zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, dass sie in kriminelle Machenschaften verwickelt sind.
Die Betrüger operieren zeitgleich mit mehreren Wohnungen und agieren ohne Wissen der Eigentümer. Selbst Mieter, die ihre Wohnung vorübergehend untervermieten werden Opfer, da die Betrüger ihre Wohnungen besichtigen lassen und weitervermieten, während die eigentlichen Mieter z. B. im Ausland sind.
Diese Anhaltspunkte können auf Immobilienbetrug hinweisen
Der klassische Kern einer betrügerischen Immobilienanzeige ist oft eine sehr günstige Wohnung, in bestem, renoviertem Zustand in gefragter Lage.
Die konkrete Aufforderung zu einer Zahlung vor der Besichtigung ist unüblich. Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. Erst nachdem sie die Interessenten bei einer Besichtigung persönlich kennengelernt haben, erfolgt die Übergabe der persönlichen Daten, wie Einkommensnachweise, Schufa-Selbstauskunft oder etwaige Bürgschaften.
Weitere Hinweise auf Betrug in Wohnungsinseraten können u.a. sein:
- Aufforderung zur Geldüberweisung vor eigentlicher Besichtigung
- Insbesondere bei Forderung von Überweisung mittels Bargeldtransferdiensten
- Zu geringe Nebenkosten
- Mietpreis passt nicht zur Wohngegend/Ausstattung
- Immobilie passt nicht zur Wohngegend
- Fotos wie aus einem Katalog
- Ungewöhnlich viel moderne Ausstattung
- Fehlende Kontaktdaten
- Kontakt auf Deutsch kaum möglich
- Aufforderung eine Kopie des Personalausweises zuzusenden
Empfehlungen für die Wohnungssuche im Netz
- Werden Sie misstrauisch bei niedrigen Preisen oder Nebenkosten für inserierte Wohnungen und Häuser.
- Achten Sie darauf, dass ein Vermieter, Verwalter oder Makler selbst bei der Wohnungsbesichtigung vor Ort ist.
- Überprüfen Sie im Zweifel die Seriosität eines Maklers: In Deutschland benötigen Makler einen Maklerschein, auch ein vollständiges Impressum und weitere Wohnungsangebote auf der Internetseite des Maklers sind ein Hinweis auf Vertrauenswürdigkeit.
- Leisten Sie niemals Vorkasse: Zahlen Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen haben und einen Mietvertrag unterschrieben haben.
Was Sie tun können, wenn Sie Immobilien-Betrügern aufgesessen sind
Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie aufgrund einer gefälschten Wohnungsanzeigen Zahlungen leisten. Wenn Sie als Wohnungssuchender auf eine betrügerische Anzeige hereingefallen sind, Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist oder Sie Ihre Daten (Ausweiskopie) bereits an die Betrüger weitergegeben haben, erstatten Sie unbedingt Strafanzeige bei der Polizei. - Das können Sie auch online tun.
Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Zur Info: Bei Zahlung per Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen. Viele Internet-Portale mit Wohnungsinseraten haben einen Melde-Button: Wer eine verdächtige Anzeige entdeckt, kann das per Klick melden. Die Anzeigen werden dann überprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden sie offline geschaltet.
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