Laut Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt werden die Wirkstoffe in Form von Cannabinoiden seit einiger Zeit auf CBD-Hanf und anderen Cannabisprodukten aufgebracht, ohne dass dies für Konsumierende äußerlich erkennbar wäre.
Synthetische Drogen: Harmlose Verpackung, erhebliche Gesundheitsgefahr
Synthetische Cannabinoide, häufig auch als Cannabimimetika bezeichnet, gehören zu den sogenannten Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), die in der Regel unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fallen. Die Einfuhr, der Erwerb, der Handel und die Herstellung von Betäubungsmitteln sind nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes strafbar.
NPS werden als vermeintlich legaler Ersatz für herkömmliche Drogen günstig im Internet angeboten. Die mit synthetischen Wirkstoffen versetzten Kräuter, Pulver, Tabletten oder Kapseln erscheinen durch ihre oftmals bunten Verpackungen als harmlos, bergen jedoch eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Die Auswirkungen reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Wahnvorstellungen und Kreislaufzusammenbrüchen. Auch Todesfälle sind beim Konsum von NPS nicht ausgeschlossen.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt nun ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe. Wer mit NpS handelt oder diese an andere Personen abgibt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.