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Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Debitkarten?

Ist der Geldbeutel weg? - Sofort Karten sperren!

© Canva

Taschendiebstahl geht über den reinen Verlust von Geld hinaus. Neben Bargeld können Diebe mit dem Portemonnaie oder dem Smartphone auch an sensible Daten gelangen, wie Kreditkarteninformationen, Personalausweise und dergleichen mehr.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Ernstfall schnell handeln können, um den Schaden gering zu halten.

Neben dem unmittelbaren Verlust von Bargeld und Karten, die finanziellen Schaden anrichten, sind es vor allem die mitgeführten amtlichen Ausweise, wie der elektronische Personalausweis oder der Führerschein, die den Betroffenen zusätzlichen administrativen Aufwand bescheren.

Das Ausmaß des Schadens reicht unter Umständen bis hin zu Identitätsdiebstahl, der zusätzliche Hürden und Kosten mit sich bringt.

Denken Sie daher auch daran, gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden zu melden.

Wurde Ihnen das Portemonnaie, Zahlungskarten, der Personalausweis oder das Smartphone gestohlen – sperren Sie umgehend unter 116 116

  • Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte, der Personalausweis oder das Handy (SIM-Karte) abhandengekommen, lassen Sie diese sofort über den Sperr-Notruf 116 116 sperren.
  • Lassen Sie Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift, „Bezahlen mit Unterschrift“) sperren. Die sogenannte KUNO-Meldung können Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienstelle veranlassen.
  • Wird das Telefon als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Online-Banking, E-Mail-Account, etc.) oder zu sozialen Netzwerken verwendet, ändern Sie die Passwörter.

 

 

KUNO - Debitkarten für Lastschriftverfahren sperren

Bei kontaktlosem Bezahlen oder Transaktionen per elektronischen Lastschriftverfahren - dem sogenannten „Bezahlen mit Unterschrift“ - ist keine Eingabe der PIN zur Autorisierung der Zahlung notwendig.

Taschendiebe können also auch dann mit den Karten einkaufen, wenn sie nicht im Besitzt der vierstelligen Geheimzahl sind.

Deshalb sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust ihrer Zahlungskarten schnell handeln, ihre Karte bei der Bank sperren (Bezahlen mit PIN) und auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn die Polizei kann über das computergestüzte System KUNO Ihre Debitkarte für das elektronische Lastschriftverfahren sperren.

Eine Möglichkeit, die meisten EC- und Kreditkarten umgehend auch von unterwegs zu sperren, bietet der Zentrale-Sperrnotruf 116 116.

 

Wie funktioniert eine KUNO-Sperrung?

Die Polizei meldet die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer bzw. IBAN und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt.

 

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten und der PIN finden Sie in unserem Faltblatt zum Thema Zahlungskartenbetrug.

Vorsicht „Karten-Tricks“

 

Detaillierte Informationen zu Betrug mit Zahlungskarten, Empfehlungen für den Ernstfall und dem Umgang mit der EC-Karte off- und online, alle wichtigen Sperrnummern für Debit- und Kreditkarten sowie zur gemeinsamen Initiative des Einzelhandels und der Polizei „KUNO“ finden Sie auch auf folgenden Seiten:

EC- und Kreditkartenbetrug

KUNO-Sperrdienst

 

Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Taschendiebstahl schützen können:

Die Tricks der Taschendiebe

 

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