Polizei rät zu besonnenem Umgang mit Meldungen über angesprochene Kinder
Natürlich gilt es stets besonders aufmerksam zu sein, um sexuelle Gewalttaten gegen Kinder zu verhindern.
Erhaltene Informationen, dass Kinder beispielsweise auf dem Schulweg angesprochen worden seien, sollten nicht ungeprüft weitergegeben werden (z. B. über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Medien)! Vermeiden Sie Gerüchte und Überreaktionen durch besonnenes Handeln: Fragen Sie zuerst bei der Polizei nach, ob ein derartiger Vorfall bekannt ist.
Allgemeine Tipps und Verhaltensregeln für Kinder
Bauen Sie eine langfristige Vertrauensbasis zu ihren Kindern auf, damit sie von besonderen Ereignissen auch zu Hause berichten. Wenn Kinder von Erfahrungen, Übergriffen, Drohungen oder Beobachtungen erzählen, sollten Eltern aufmerksam zuhören und die Schilderungen ernst nehmen. Machen Sie ihren Kindern für "Fehlverhalten" keine Vorwürfe, da sie sonst nichts mehr erzählen - im Gegenteil: loben Sie ihre Kinder dafür, dass sie sich Ihnen anvertrauen.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern über solche Situationen, um sie darauf vorzubereiten. Verzichten Sie aber auf realitätsnahe Rollenspiele, um nicht unnötig Ängste zu wecken.
- Kinder müssen immer wieder daran erinnert werden, dass sie ohne elterliche Erlaubnis mit niemandem mitgehen oder in ein fremdes Auto steigen dürfen (Kinder sollten nie zu nahe an Fahrzeuge herantreten, auch wenn jemand etwas fragen möchte - egal ob es ein Mann oder eine Frau ist).
- Kinder müssen verinnerlichen, dass es eine Lüge ist, wenn Ihnen für ein "Mitgehen" z. B. Süßigkeiten oder kleine Hunde/Katzen versprochen werden.
- Kinder müssen wissen, dass sie gegenüber Erwachsenen immer „NEIN“ sagen können und dürfen! Ihnen muss auch bewusst sein, dass sie mit ihnen weder sprechen müssen und Auskünfte geben brauchen (Den Ausruf: "Nein, das will ich nicht!" sollten Eltern mit ihren Kindern üben und auch sich selbst gegenüber akzeptieren).
- Kinder möglichst in Gruppen zur Schule oder zum Spielen gehen lassen.
- Kindern erklären, dass sie niemals abgeholt werden, wenn es nicht vorher mit ihnen vereinbart wurde.
- Schultaschen oder Rucksäcke sollten nicht den Namen bzw. die Adresse des Kindes tragen (Täter nutzen diese Kenntnis zur Vertrauensbildung).
So handeln Sie in Notfällen richtig
- Zeigen Sie ihren Kindern, wo sie im Notfall Hilfe bekommen (Personen, Personengruppen, Geschäfte, Praxen, Büros, Wohnhäuser usw.)
- Sagen Sie ihnen, dass sie im Notfall z. B. auch "Wegrennen" und laut um „Hilfe“ rufen können (nur nicht verstecken)
- In Notfällen ist die Polizei immer für Sie und ihre Kinder da! Die Notrufnummer 110 ist immer und überall kostenfrei erreichbar.
Die wichtigsten Tipps und Regeln können Sie auch im Infoblatt des LKA Niedersachsen nachlesen und ausdrucken.
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