Hasskriminalität entspringt den – in aller Regel vorurteilsbehafteten – Haltungen beziehungsweise dem Hass gegenüber gesellschaftlichen Gruppen und der Intoleranz gegenüber deren vermeintlich anderen Lebensweisen.
(Opfer durch Hass motivierter Straftaten werden dabei wahllos, dennoch als Vertreter dieser Gruppe angegriffen; auf Seiten der Täterinnen und Täter ist damit oft auch eine „Botschaft“ an die Gruppe, die das Opfer vertreten soll, verbunden: die Mitglieder der anderen Gruppe sollen in Angst und Schrecken versetzt werden.)
Aus der Abwertung einer sozialen Gruppe kann Hass werden, der zu einer vermeintlichen Rechtfertigung von Gewalt führt – aus Worten werden dann Taten.
Richtig reagieren bei Hass und Gewalt
Anfeindungen - egal ob verbaler oder physischer Art, ob in der realen Welt oder online - wegen der Herkunft, Weltanschauung oder politischen Engagements muss niemand hinnehmen!
- Melden Sie den Vorfall der Polizei. Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110!
- Prägen Sie sich möglichst viele Tätermerkmale ein oder speichern Sie betreffende Fundorte (z.B. URL, Beitrag, Screenshot usw.)
- Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des Übergriffes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.
- Lassen Sie ggf. Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und attestieren.
Alle Handlungsempfehlungen können Sie kompakt im Handzettel Opferschutz „Hass und Gewalt“ nachlesen. Der Handzettel richtet sich an Betroffene und Angehörige von Opfern von Hasskriminalität.
Opferschutz: „Hass und Gewalt“
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in der Rubrik „Infos für Betroffene“
Bei psychischer Belastung: Nehmen Sie Hilfsangebote wahr
Wichtiger Hinweis: Ein solcher Übergriff kann auch psychisch belasten. Zögern Sie nicht, sondern wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung bzw. Beratungsstelle. Die Polizei kann Ihnen helfen, geeignete Hilfestellen zu finden und auch bei der Kontaktaufnahme unterstützen.
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