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Zeigen des "Z"-Symbols kann strafbar sein

Das Zeigen des "Z"-Symbols kann strafbar sein.

© Canva

In Russland hat sich der Buchstabe "Z" zum Symbol der Unterstützung für die russische Armee und die Regierung entwickelt. Doch auch in Deutschland bringen Menschen auf Autos, Plakaten sowie Profilfotos und -namen in den On­line-Netz­wer­ken inzwischen ihren Zuspruch zum russischen Mi­li­tär­ein­satz in der Ukraine zum Ausdruck. Das kann in diesem Zusammenhang strafbar sein.

In Deutschland nutzen Un­ter­stüt­ze­rin­nen und Unterstützer des russischen Re­gie­rungs­kur­ses das "Z" als Symbol der öffentlichen Sym­pa­thie­be­kun­dung und zur Ein­schüch­te­rung und Diffamierung von ukrainischen Kriegs­flücht­lin­gen.

 

Das Z-Symbol zu verwenden kann strafbar sein

Insbesondere auf De­mons­tra­tio­nen ist das "Z" vereinzelt auf Plakaten zu finden – und kann damit als Straftat in Deutschland verfolgt werden: Laut §140 des Straf­ge­setz­bu­ches wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von An­griffs­krie­gen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Erste Bundesländer haben inzwischen die Polizei dazu angewiesen, Vorkommnisse mit der Präsentation des „Z“ auf Strafbarkeit im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu prüfen und Täterinnen und Täter bei einem Verdacht konsequent zu verfolgen. Möglich sind dann bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Die Teilnahme an De­mons­tra­tio­nen ist in Deutschland ein Grundrecht, genauso wie das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung, Artikel 5 und 8 im Grund­ge­setz­buch. Das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit gilt für friedliche Versammlungen und friedlichen Protest.

 

Beachten Sie die vier einfachen Regeln bei De­mons­tra­tio­nen:

  1. Treten Sie für Ihre Überzeugung ein, aber friedlich.
  2. Lassen Sie sich nicht provozieren.
  3. Distanzieren Sie sich von Gewalt- und Straftaten.
  4. Seien Sie tolerant gegenüber An­ders­den­ken­den.

 

Grundrecht: Friedliches Demonstrieren

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