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Zeigen des "Z"-Symbols kann strafbar sein

Das Zeigen des "Z"-Symbols kann strafbar sein.

© Canva

In Russland hat sich der Buchstabe "Z" zum Symbol der Unterstützung für die russische Armee und die Regierung entwickelt. Doch auch in Deutschland bringen Menschen auf Autos, Plakaten sowie Profilfotos und -namen in den Online-Netzwerken inzwischen ihren Zuspruch zum russischen Militäreinsatz in der Ukraine zum Ausdruck. Das kann in diesem Zusammenhang strafbar sein.

In Deutschland nutzen Unterstützerinnen und Unterstützer des russischen Regierungskurses das "Z" als Symbol der öffentlichen Sympathiebekundung und zur Einschüchterung und Diffamierung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen.

 

Das Z-Symbol zu verwenden kann strafbar sein

Insbesondere auf Demonstrationen ist das "Z" vereinzelt auf Plakaten zu finden – und kann damit als Straftat in Deutschland verfolgt werden: Laut §140 des Strafgesetzbuches wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Erste Bundesländer haben inzwischen die Polizei dazu angewiesen, Vorkommnisse mit der Präsentation des „Z“ auf Strafbarkeit im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu prüfen und Täterinnen und Täter bei einem Verdacht konsequent zu verfolgen. Möglich sind dann bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Die Teilnahme an Demonstrationen ist in Deutschland ein Grundrecht, genauso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5 und 8 im Grundgesetzbuch. Das Recht auf Versammlungsfreiheit gilt für friedliche Versammlungen und friedlichen Protest.

 

Beachten Sie die vier einfachen Regeln bei Demonstrationen:

  1. Treten Sie für Ihre Überzeugung ein, aber friedlich.
  2. Lassen Sie sich nicht provozieren.
  3. Distanzieren Sie sich von Gewalt- und Straftaten.
  4. Seien Sie tolerant gegenüber Andersdenkenden.

 

Grundrecht: Friedliches Demonstrieren

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