Mit der statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, um verlässliche Basiszahlen für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu erhalten. Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert. Das Interview selbst dauert zwischen fünf und zehn Minuten. Die Befragten können wählen, ob sie den Fragebogen gemeinsam mit dem Interviewer online am Tablet oder schriftlich auf Papier ausfüllen. Gefragt wird nach Anzahl, Alter und Geschlecht der Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts sowie nach Bildungsabschluss, Beruf, Staatszugehörigkeit und Familienstand.
Zensusbefragung: Vorsicht vor Betrügerinnen und Betrügern
Im Zusammenhang mit der Zensusbefragung wird vor Trittbrettfahrern gewarnt: Möglicherweise sind auch Betrügerinnen und Betrüger unterwegs, die sich als Befrager ausgeben. Ihr Ziel ist, an sensible Daten zu kommen oder in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Die tatsächlichen Zensusbefrager haben einen entsprechenden Ausweis, der nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Befragte müssen die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen. Nicht gefragt wird beim Zensus unter anderem nach Angaben des Personalausweises oder des Einkommens. Auch werden keine E-Mail-Adressen, persönliche Passwörter oder Informationen zu Bank-/Kreditkarten, Konten etc. abgefragt. Darüber hinaus sind keine Unterschriften von den Befragten zu erbringen.
Einen umfangreichen Faktencheck finden Sie auf der Internetseite zum Zensus 2022 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
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Warnung vor Betrug bei Zensusbefragungen