Zen­sus­be­fra­gung 2022 startet – Vorsicht vor Betrügern

Zensusbefragungen 2022 werden schriftlich angekündigt.

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Zum Stichtag 15. Mai 2022 startet in Deutschland eine Bevölkerungs- und Woh­nungs­zäh­lung: der Zensus. Die bundesweiten Befragungen dauern etwa zwölf Wochen. Gewarnt wird vor Betrügerinnen und Betrügern, die sich als Befrager ausgeben und sich so Zutritt zu Häusern und Wohnungen verschaffen.

Mit der statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, um verlässliche Basiszahlen für Ent­schei­dun­gen in Bund, Ländern und Gemeinden zu erhalten. Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Ter­min­an­kün­di­gung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Ei­gen­tü­me­rin­nen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Woh­nungs­zäh­lung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert. Das Interview selbst dauert zwischen fünf und zehn Minuten. Die Befragten können wählen, ob sie den Fragebogen gemeinsam mit dem Interviewer online am Tablet oder schriftlich auf Papier ausfüllen. Gefragt wird nach Anzahl, Alter und Geschlecht der Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts sowie nach Bil­dungs­ab­schluss, Beruf, Staats­zu­ge­hö­rig­keit und Familienstand.

 

Zen­sus­be­fra­gung: Vorsicht vor Betrügerinnen und Betrügern

Im Zusammenhang mit der Zen­sus­be­fra­gung wird vor Tritt­brett­fah­rern gewarnt: Mög­li­cher­wei­se sind auch Betrügerinnen und Betrüger unterwegs, die sich als Befrager ausgeben. Ihr Ziel ist, an sensible Daten zu kommen oder in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Die tatsächlichen Zen­sus­be­fra­ger haben einen ent­spre­chen­den Ausweis, der nur zusammen mit einem amtlichen Licht­bild­aus­weis gültig ist. Befragte müssen die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen. Nicht gefragt wird beim Zensus unter anderem nach Angaben des Per­so­nal­aus­wei­ses oder des Einkommens. Auch werden keine E-Mail-Adres­sen, persönliche Passwörter oder Informationen zu Bank-/Kreditkarten, Konten etc. abgefragt. Darüber hinaus sind keine Un­ter­schrif­ten von den Befragten zu erbringen.

Einen umfangreichen Faktencheck finden Sie auf der Internetseite zum Zensus 2022 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

 

Schutz vor Haustürbetrug

Zensus 2022

 

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Warnung vor Betrug bei Zen­sus­be­fra­gun­gen