Vor 75 Jahren gaben sich die Deutschen nach den Gräueln des Nationalsozialismus mit dem Grundgesetz eine neue freiheitliche Verfassungsordnung.
Mit dieser demokratischen Verfassung haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nach den furchtbaren Erfahrungen unter dem NS-Regime einen klaren Neuanfang auf Basis freiheitlicher und rechtsstaatlicher Prinzipien geschaffen. Der Polizei übertrugen sie darin die wichtige Aufgabe, die im Grundgesetz garantierten Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit jederzeit zu schützen und deren freie Ausübung zu gewährleisten.
Die freiheitlich demokratische Grundordnung
Die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) bildet den normativen Kern unserer Verfassungsordnung. Sie umfasst die zentralen Grundprinzipien, auf denen unser demokratischer Rechtsstaat basiert: Die in Artikel 1 GG verankerte Achtung der Menschenwürde, die individuellen Freiheitsrechte, die Volkssouveränität mit einem Mehrparteiensystem und freien Wahlen, die Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Rechtsprechung sowie die Verantwortlichkeit und Gesetzesbindung der Regierung. Zudem sind die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit tragende Elemente der FDGO.
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