Zu den Rechtenvon Kindern gehören z. B. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht, das Recht auf Gesundheit, auf Bildung oder das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen
„Die Menschheit schuldet dem Kind das Beste, was sie zu geben hat.“ ist der Leitsatz der Kinderrechtskonvention.
Im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (engl. Convention of the Rights of the Child), welches am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, werden in 54 Artikeln auf 20 Seiten in der für völkerrechtlich verbindliche Texte üblichen Sprache zehn Grundrechte für Kinder definiert. Paradoxerweise gibt es bis heute keine offizielle Fassung in „kindgerechter“ Sprache.
Welche Rechte – aber auch welche Pflichten - bestehen, erfahren Sie auf unserer Webseite für Kinder und Jugendliche polizeifuerdich.de
Rechte und Pflichten von Kindern
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