Einbruch in die eigenen vier Wände

Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit, zum Beispiel während einer kurzen Abwesenheit des Bewohners, so etwa zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend oder an den Wochenenden.

Bei fast jeder zweiten Straftat, die in der polizeilichen Kri­mi­nal­sta­tis­tik erfasst wird, handelt es sich um ein Dieb­stahls­de­likt. Zu diesen zählt auch der Einbruch. Für die meisten Betroffenen ist vor allem ein Woh­nungs­ein­bruch ein ein­schnei­den­des Erlebnis. Ganz abgesehen von den dadurch entstehenden immensen Scha­dens­sum­men wird angesichts der Häufigkeit und der Anzahl der Betroffenen das allgemeine Si­cher­heits­ge­fühl nachhaltig be­ein­träch­tigt. Denn neben dem materiellen Verlust verbindet sich damit zumeist auch ein Eingriff in die Privatsphäre – also in die vermeintliche Geborgenheit der eigenen vier Wände. Opfer können noch lange nach der Tat unter dem Geschehenen leiden.

 

Einbruch - was nun?

  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Po­li­zei­dienst­stel­le erstatten. Dies sollten Sie auch tun, wenn die Täter oder Täterinnen keinen Erfolg hatten oder nichts gestohlen wurde!
  • Räumen Sie nicht auf, lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben und fassen Sie möglichst nichts an, bis die Polizei die Spuren sichern konnte. Spuren sind sehr wichtig, um die Einbrecher ermitteln zu können.
  • Stellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände zusammen! Beschreiben Sie diese möglichst genau. Vielleicht haben Sie auch schon eine Wert­ge­gen­stands­lis­te, auf die Sie zurückgreifen können. Kaufbelege, Gerätenummern etc. sind für eine spätere Zuordnung hilfreich, falls die Gegenstände durch polizeiliche Ermittlungen wie­der­ge­fun­den werden.
  • Falls Schlüssel gestohlen wurden, lassen Sie die ent­spre­chen­den Schlie­ß­zy­lin­der vor­sichts­hal­ber ersetzen.

 

Smartphone weg?

Lassen Sie gestohlene SIM-Karten und Smartphones sperren. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf:

  • Melden Sie den Raub oder Diebstahl der Hotline Ihres Mo­bil­funk-An­bie­ters.
  • Halten Sie neben Ihrer Mo­bil­te­le­fon­num­mer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit.
  • Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.

Falls Sie Ihr Smartphone als Zugang zu pass­wort­ge­schütz­ten Diensten (z.B. Paypal, Email-Account, etc.) verwenden, ändern Sie unbedingt die betroffenen Passwörter. Wenn Sie E-Mail­adres­sen auf dem Mobiltelefon gespeichert haben, ändern Sie das dazugehörige Passwort.
Beachten Sie auch Ihre Zugänge zu Social Media. Sämtliche Passwörter, die mit anderen Konten verbunden sind, sollten ebenfalls geändert werden.

Für die Fahndung nach Ihrem gestohlenen Smartphone benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer). Diese Nummer steht generell auf der Verpackung des Gerätes. Darüber hinaus können Sie jederzeit durch Eingabe der Tas­ten­kom­bi­na­ti­on *#06# die IMEI-Nummer abrufen und in Ihren Unterlagen notieren.

Hinweise zum sicheren Umgang mit Smartphones finden Sie auch unter www.​mobilsicher.​de

 

Karten sperren lassen

Eine gestohlene Zahlungskarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf:

  • Melden Sie den Diebstahl Ihrem Bankinstitut.

Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kre­dit­kar­ten­num­mer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vor­über­ge­hen­de Sperrung möglich. Zur Sperrung von EC- oder anderen Zah­lungs­kar­ten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Sind Sparbücher oder An­la­ge­do­ku­men­te ab­han­den­ge­kom­men, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.

 

Ausweis weg?

Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden.
Wenn ein Per­so­nal­aus­weis mit ein­ge­schal­te­ter On­line-Aus­weis­funk­ti­on gestohlen wurde oder ab­han­den­ge­kom­men ist, muss die On­line-Aus­weis­funk­ti­on so schnell wie möglich gesperrt werden.
Das geht im Bürgeramt oder über den zentralen 24-Stun­den-Sperr­not­ruf 116116.

Zum Sperren der On­line-Aus­weis­funk­ti­on über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.​personalausweisportal.​de nachzulesen.

Bitte beachten
Der Aus­weis­in­ha­ber ist zusätzlich verpflichtet, den Verlust seines Per­so­nal­aus­wei­ses, egal ob die On­line-Aus­weis­funk­ti­on eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Per­so­nal­aus­weis­be­hör­de zu melden.

 

Sperren der Un­ter­schrifts­funk­ti­on

Für den Fall, dass der Per­so­nal­aus­weis auch für die elektronische Signatur genutzt wurde, muss das Si­gna­tur­zer­ti­fi­kat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden.

Beachten Sie die Son­der­re­ge­lun­gen bei On­line-Aus­wei­sen: per­so­nal­aus­wei­spor­tal.de

 

Rechte und Ansprüche

  • Haben Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung? Dann melden Sie dieser den Einbruch! In der Regel haben Sie Anspruch auf Scha­dens­er­satz. Eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen kann Ihnen hierbei nützlich sein. Rufen Sie die Hotline Ihrer Versicherung an.
  • Bei schwer­wie­gen­den Tatfolgen können Sie auf Antrag als „Nebenkläger“ im Straf­ver­fah­ren auftreten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte.
  • Op­fer­hil­fe­ein­rich­tun­gen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.

 

Hilfe und Unterstützung

  • Ein Einbruch hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren. Menschen, bei denen eingebrochen wurde, leiden häufig langfristig unter dem verloren gegangenen Si­cher­heits­ge­fühl. Ein Einbruch kann auch zu psychischen Belastungen führen.
  • Gefühle der Ver­un­si­che­rung („Ich habe Angst, allein in der Wohnung zu bleiben“) oder gar Selbst­vor­wür­fe („Wie konnte ausgerechnet mir so etwas passieren?“) können die Le­bens­qua­li­tät der Betroffenen nachhaltig einschränken. Scheuen Sie sich nicht, Personen zu Rate zu ziehen, denen Sie sich anvertrauen können und die Ihre Ängste verstehen.
  • Wir vermitteln Ihnen gern Kontakt zu Hil­fe­ein­rich­tun­gen und Be­ra­tungs­stel­len. Fragen Sie bei uns nach. Wenden Sie sich an Ihre nächst­ge­le­ge­ne Po­li­zei­dienst­stel­le oder informieren Sie sich hier.
  • Wenn Sie nach einem Einbruch beschädigte Türen oder Fenster wieder in Stand setzen, können Sie den kostenlosen Service einer si­che­rungs­tech­ni­schen Beratung in einer von bundesweit rund 300 Kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Be­ra­tungs­stel­len bzw. beim Prä­ven­ti­ons­be­am­ten Ihrer Polizei in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie unnötige oder unsinnige Anschaffungen, die mög­li­cher­wei­se nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln.
  • Ihre Auf­merk­sam­keit und die Ihrer Nachbarn können weitere Einbrüche verhindern. Ratschläge, wie Sie sich und Ihr Eigentum wirkungsvoll schützen können, finden Sie zudem in der Broschüre „Sicher wohnen – Ein­bruch­schutz“ und auf www.​k-​einbruch.​de.