Körperverletzung
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Die Straftat der Körperverletzung stellt die Schädigung der Gesundheit eines Menschen unter Strafe. Dabei kann die Schädigung der Gesundheit sowohl physische als auch psychische Verletzungen umfassen.
Körperverletzungsdelikte können in allen denkbaren Situationen und Gegebenheiten stattfinden. Häufig passieren sie im sozialen Nahbereich, in diesen Fällen spricht man von "Häuslicher Gewalt".
Bei der Tatbegehung spielt die Alkoholeinwirkung bei Täter oder Täterin oft eine Rolle.
Insgesamt haben Körperverletzungsdelikte eine hohe Aufklärungsquote. Dies dürfte dadurch begründet sein, dass sich Täter und Opfer kennen bzw. bei der Tatausführung in offener Konfrontation gegenüberstehen.
Allerdings geht die Polizei davon aus, dass viele Fälle nicht angezeigt werden, da die Körperverletzungsdelikte als zu gering eingeschätzt oder als Privatangelegenheit angesehen werden. Insbesondere die von Kindern und Jugendlichen begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen werden erst mit zunehmendem Alter als Straftat empfunden und dann auch angezeigt.
Gewalterfahrungen werden von Opfern häufig als schwerwiegende Eingriffe in ihre Persönlichkeit erlebt, die – neben körperlichen Verletzungen – auch Ängste oder gar erhebliche traumatische Beeinträchtigungen auslösen können. Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, was Sie als Opfer eines Körperverletzungsdelikts wissen sollten.
Sie wurden Opfer?
- Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen. Auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Sie können sich in der Regel von einer Person Ihres Vertrauens und/oder einem Rechtsbeistand begleiten lassen.
- Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des oder der unbekannten Täter oder Täterinnen ein sowie besonders auffällige Merkmale. Dazu gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung und Frisur. So können Sie dazu beitragen, den oder die Täter beziehungsweise Täterinnen zu fassen. Machen Sie sich gegebenenfalls vor der Anzeigenerstattung ein paar Notizen.
- Lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
Privatklagedelikt
- Gewisse Straftaten, z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, bestimmte Fälle der Körperverletzung werden nur verfolgt, wenn die Geschädigten (in diesem Falle Sie) es wünschen und dies rechtzeitig in einem Strafantrag zum Ausdruck bringen. Nur dann ist eine Bestrafung möglich.
- Sind Sie an einer Strafverfolgung nicht interessiert, können Sie auf die Stellung eines Strafantrages verzichten. Diese Erklärung ist dann unwiderruflich.
- Sind Sie noch unschlüssig, können Sie sich auch erst später für oder gegen einen Strafantrag entscheiden (jedoch innerhalb von 3 Monaten). Auf eine eventuelle zivilrechtliche Schadensregulierung wirkt sich der Strafantrag nicht aus.
Rechte und Ansprüche
- Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft anwesend sein. Allerdings ist meistens schon das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Der Verein WEISSER RING bietet Opfern von Gewalt einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
- Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, informieren Sie sich zu einer möglichen Kostenübernahme.
- In manchen Fällen können Sie beantragen, vom Gericht einen eigenen "Opferanwalt" bestellt zu bekommen. Der Opferanwalt oder die Opferanwältin vertritt dann Ihre Interessen im Strafverfahren und vor Gericht. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, ist die opferanwaltliche Tätigkeit für Sie kostenfrei.
- Auf Antrag können sie als "Nebenkläger" im Strafverfahren auftreten. Das erweitert Ihre Rechte.
- Eine besondere Form der Unterstützung stellt die psychosoziale Prozessbegleitung dar. Wenn Sie Opfer einer schwerwiegenden Straftat (z. B. schwere Körperverletzung) mit einem besonderen Schutzbedürfnis, wie z. B. Kinder und Jugendliche, Menschen mit einer geistigen, psychischen oder altersbedingten Beeinträchtigung, geworden sind, kann diese für Sie kostenlos sein.
- Außerdem könnten Sie Ansprüche auf z. B. Heilbehandlung und Beschädigtenrente nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SER) haben.
- Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.
Hilfe und Unterstützung
- Eine Körperverletzung hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren. Menschen, die Opfer einer Körperverletzung wurden, können auch unter psychischen Folgen der Tat leiden.
- Holen Sie sich professionelle Hilfe! Sie können vielfältige Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen erhalten. Ein erster Schritt kann ein Anruf bei einer Hilfsorganisation, z. B. beim „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016, dem "Hilfetelefon Gewalt an Männern" unter der Nummer 0800 123 9900, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ihrer Stadt sein. Die Polizei als auch die zuvor genannten Hilfetelefone können Ihnen Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in der Nähe Ihres Wohnortes nennen. Dazu gehören:
- Notrufeinrichtungen, z. B. Frauennotruf, Frauen- und Männerberatungsstellen
- Frauenhäuser oder Schutzwohnungen
- Gleichstellungsstellen bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
- Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING
- Eine zeitnahe therapeutische Behandlung eines Traumas kann dauerhafte Folgeschäden in den meisten Fällen abwenden. Dazu sind in der Bundesländern Traumanetzwerke oder Traumaambulanzen eingerichtet. Ansprechpartner erhalten Sie über die zuständigen Ämter für Versorgung und Soziales.
- Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, sind Sie verpflichtet dort zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Sollte das für Sie mit Unsicherheit oder Belastung verbunden sein, können Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung oder die Zeugenberatung/Zeugenbetreuung bei Ihrem Gericht wenden. Dort bekommen Sie alle notwendigen Informationen rund um die Hauptverhandlung und wenn Sie es wünschen werden Sie zur Gerichtsverhandlung begleitet. Ansprechpartner nennt Ihnen auch die Polizei.
- Fahrlässige Körperverletzung bei Unfällen
- subvenio e.V. bietet bundesweit in Deutschland für Unfallopfer jeglicher Art Beratung und konkrete Hilfe (Opferschutz, Opferhilfe) an, wenn die Opfer durch fremdes Verschulden bei einem Verkehrsunfall, Freizeitunfall, Hundeangriff/-biss usw. verletzt wurden. Hilfe erfolgt zum Beispiel im Umgang mit Behörden und Versicherungen, bei der Suche nach einem geeigneten Fachanwalt, bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge eines Unfalls mit Personenschaden, sowie der Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen. Weitere Informationen und Kontakt: www.subvenio-ev.de
- Damit es nicht zu weiteren Gewalttaten in der Familie kommt, sind Verhaltensänderungen bei der Täterin oder beim Täter notwendig. Diese Verhaltensänderungen sollen mit Hilfe von sozialen Trainingsprogrammen (Täterprogramme), deren Teilnahme die Justiz der Täterin oder dem Täter verpflichtend auferlegen kann, erzielt werden.
- Täterprogramme werden von verschiedenen Beratungsstellen angeboten, wie beispielsweise der BAG Täterarbeit.