Anzeige erstatten
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Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei
Sie können persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder Online) bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Dabei bitten wir zu beachten, dass es durchaus sein kann, dass in Ihrem Bundesland nicht alle Varianten der Anzeigenerstattung möglich sind. Anzeigen können Sie jeden Sachverhalt, von dem Sie denken, dass er eine Straftat darstellt. Die Strafanzeige ist für Sie kostenlos.
Sollten Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, können Sie jemanden mitbringen, der für Sie übersetzt oder Sie erhalten von Seiten der Polizei die notwendige Hilfe bei der Verständigung.
Auf Antrag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige (z. B. zur Vorlage bei Ihrer Versicherung). Wenn Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, kann diese, ebenfalls auf Antrag, in eine für Sie verständliche Sprache übersetzt werden.
Machen Sie eine Zeugenaussage
Bei Ihrer Anzeigenerstattung werden Sie in der Regel als Zeugin oder Zeuge vernommen. Ihre Aussage ist wichtig, um die Tat aufzuklären und die Täterin oder den Täter zu ermitteln bzw. zu überführen.
Wie läuft eine Zeugenvernehmung bei der Polizei ab?
Zu Beginn geben Sie grundsätzlich Ihre vollständigen Personalien an. In Ausnahmefällen (siehe Adressdatenschutz 5.1) können Sie eine alternative Anschrift angeben, über die Sie erreicht werden können. Das kann z. B. Ihre Arbeitsstelle, eine Opferhilfeeinrichtung oder eine Rechtsanwaltskanzlei sein.
Danach werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vernehmung belehrt. Die Polizei ist dazu vor jeder Vernehmung verpflichtet. Sie muss Sie z. B. auf die Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage hinweisen. Sie weist Sie ebenfalls darauf hin, dass Sie mit Ihrer Aussage weder sich selbst noch einen nahestehenden Angehörigen belasten müssen.
Im Anschluss werden Sie gebeten, Ihr Wissen zum Sachverhalt zusammenhängend zu schildern. Möglicherweise werden Ihnen noch ergänzende Fragen gestellt, wie z. B. nach den Auswirkungen, die die Tat auf Sie hatte.
Die Polizei protokolliert alles so, wie Sie es berichten. Am Ende erhalten Sie die Möglichkeit, alles noch einmal genau durchzulesen. Auf Wunsch bekommen Sie es auch vorgelesen. Entspricht der Text Ihren Wahrnehmungen, unterschreiben Sie die Vernehmung und ihre vorangegangene Belehrung.
Auch wenn Sie bei der Anzeigenerstattung bereits eine Aussage gemacht haben, können später weitere Vernehmungen nötig sein.
Darüber hinaus werden Sie über Ihre besonderen Opferrechte informiert.
Es kann sein, dass die Polizei Ihre Aussage unter bestimmten Voraussetzungen auf Video aufnimmt.
Ihre besonderen Rechte als Opfer einer Straftat
Als Tatopfer sind sie möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für Sie verständlichen Sprache auf Ihre besonderen Rechte hinzuweisen. In der Regel erhalten Sie diese Informationen bei der Anzeigenerstattung oder bei Ihrer Zeugenvernehmung.
Die Polizei händigt Ihnen dazu ein Merkblatt aus. Sollten Sie Fragen zum Merkblatt und den Opferrechten haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es der Polizei untersagt ist, Rechtsberatungen durchzuführen. Für individuelle Fragen zu Ihren Opferrechten wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand. Opferhilfeeinrichtungen sind Ihnen bei der Suche gern behilflich.
Was ist, wenn Sie Angst haben?
Viele Betroffene von Straftaten leiden nach der Tat unter Ängsten. Sprechen Sie deshalb über Ihre Befürchtungen. Egal ob Sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder später bei Gericht vernommen werden, Sie können zu Ihrer Vernehmung immer eine Person Ihres Vertrauens und einen Rechtsbeistand mitbringen.
Bei vielen Gerichten gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Zeugenbetreuung. Dort können Sie z. B. am Tag der Verhandlung in einem sogenannten Zeugenzimmer auf Ihren Termin warten. Auf Wunsch werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zeugenbetreuung zu Ihrem Termin begleitet. Sie können sich dort aber auch schon vor dem Gerichtstermin informieren und beraten lassen. Ob es in Ihrer Nähe eine Zeugenbetreuung gibt, können Sie bei den Opferhilfeeinrichtungen und der Polizei erfragen.
Sind Sie durch den Täter besonders gefährdet, kann Ihr Wohnort bereits bei der Anzeigenaufnahme geheim gehalten werden. Teilen Sie dazu der Polizei Ihre Befürchtungen mit.