Hal­lo­ween­strei­che: nicht immer harmlos

Eltern sollten mit Kindern über Streiche und mögliche Folgen sprechen

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird bei­spiels­wei­se mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toi­let­ten­pa­pier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können straf­recht­li­che Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.

 

"Wenn fremdes Eigentum beschädigt, bei­spiels­wei­se ein Auto beim Einwickeln mit Toi­let­ten­pa­pier zerkratzt wird, ist das eine Sach­be­schä­di­gung", sagt Joachim Schneider, Ge­schäfts­füh­rer der Polizeilichen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Länder und des Bundes. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. "Sach­be­schä­di­gun­gen werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen", so Schneider.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem straf­recht­lich relevanten Streich "nur" dabei war, kann wegen ge­mein­schaft­li­cher Sach­be­schä­di­gung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen.

Zwar können Kinder bis zum  14. Lebensjahr straf­recht­lich nicht belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige oder - bei Verletzung der Auf-sichts­pflicht - die Eltern, können für die Wie­der­gut­ma­chung entstandener Schäden, die schnell Grö­ßen­ord­nun­gen von einigen tausend Euro annehmen, zur Verantwortung gezogen werden.

"Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht, was eine Sach­be­schä­di­gung ist und welche Konsequenzen daraus folgen", betont Schneider. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei Sach­be­schä­di­gun­gen mitzumachen, so Schneider weiter.

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