Wenn Vorurteile in Gewalt umschlagen

Täterinnen und Täter von Hasskriminalität leben ihre Vorurteile gegen andere soziale Gruppen aus und versuchen, sich über diese zu erheben.

Dahinter steht meist persönliche Unsicherheit, mangelndes Selbstwertgefühl oder Angst vor Neuem oder Fremden. Oft mangelt es den Täterinnen und Tätern an Einfühlungsvermögen und sie sind intolerant gegenüber anderen Menschen und Lebensweisen. Letztendlich versuchen die Täter ihre persönlichen Defizite und das häufig selbst empfundene Versagen durch die Abwertung und die gewalttätigen Angriffe auf Personen einer sozialen Gruppe zu kompensieren.

Im Prinzip kann jeder und jede aus jeder sozialen Gruppe Opfer von Hasskriminalität werden.

Hasskriminalität richtet sich zum Beispiel gegen Menschen anderer Herkunft, mit dunkler Hautfarbe, Geflüchtete, Angehörige eines anderen Glaubens, Menschen anderer sexueller Orientierung, Menschen mit Behinderungen, etc.

Die Täter suchen sich dabei ihre Opfer zufällig aus der abgewerteten Gruppe aus. Es geht ihnen an sich nicht um die konkrete Person, sondern um eine (Hass-)Botschaft an die soziale Gruppe. Die Verletzung eines Menschen ist für sie ein Mittel zum Zweck: die Mitglieder der anderen Gruppe sollen in Angst und Schrecken versetzt werden.
So kann aus der Abwertung einer sozialen Gruppe Hass werden, der zu einer vermeintlichen Rechtfertigung von Gewalt führt.

Wenn das Motiv einer Straftat in einer Weltanschauung oder in einer politischen Gesinnung begründet liegt, spricht die Polizei auch von politisch motivierter Kriminalität.

 

Sie wurden Opfer?

  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung, mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
  • Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter der Straftat, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.
  • Lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und attestieren!
  • Dokumentieren Sie Ihnen entstandene Schäden.

 

Was tun bei Angst?

  • Viele Betroffene von Straftaten leiden nach der Tat unter Ängsten. Sprechen Sie deshalb über Ihre Befürchtungen. Egal ob Sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder später bei Gericht vernommen werden, Sie können zu Ihrer Vernehmung immer eine Person Ihres Vertrauens und einen Rechtsbeistand mitbringen.
  • Bei vielen Gerichten gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Zeugenbetreuung. Dort können Sie z. B. am Tag der Verhandlung in einem sogenannten Zeugenzimmer auf Ihren Termin warten. Auf Wunsch werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zeugenbetreuung zu Ihrem Termin begleitet. Sie können sich dort aber auch schon vor dem Gerichtstermin informieren und beraten lassen. Ob es in Ihrer Nähe eine Zeugenbetreuung gibt, können Sie bei den Opferhilfeeinrichtungen und der Polizei erfragen.
  • Sind Sie durch den Täter besonders gefährdet, kann Ihr Wohnort bereits bei der Anzeigenaufnahme geheim gehalten werden. Teilen Sie dazu der Polizei Ihre Befürchtungen mit.

 

Rechte und Ansprüche

Je nachdem, welche Straftat im Rahmen der Hasskriminalität verwirklicht wurde, können Sie verschiedene Rechte und Ansprüche haben.

  • Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft anwesend sein. Allerdings ist meistens schon das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Der Verein WEISSER RING bietet Opfern von Gewalt einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, lesen Sie mehr zu einer möglichen Kostenübernahme.
  • In manchen Fällen können Sie beantragen, vom Gericht einen eigenen "Opferanwalt" bestellt zu bekommen. Der Opferanwalt oder die Opferanwältin vertritt dann Ihre Interessen im Strafverfahren und vor Gericht. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, ist die opferanwaltliche Tätigkeit für Sie kostenfrei.
  • Auf Antrag können sie gegebenenfalls als „Nebenkläger“ im Strafverfahren auftreten. Das erweitert Ihre Rechte. Informieren Sie sich zur Nebenklage.
  • Eventuell haben Sie auch Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
  • In Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung und insbesondere bei Körperverletzung können auf Antrag Entschädigungsleistungen für die Opfer gewährt werden. Dazu hat der Deutsche Bundestag als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger/innen mit den Betroffenen einen Entschädigungsfond beim Bundesamt für Justiz eingerichtet.
  • Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.

 

Hilfe und Unterstützung

Ein Übergriff hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren. Menschen, die derartiges erleben mussten, leiden häufig langfristig unter dem verloren gegangenen Sicherheitsgefühl oder sie sind anderweitig psychisch beeinträchtigt.

  • Wenden Sie sich für Rat und Unterstützung an eine spezialisierte Opferhilfeeinrichtung oder Beratungsstelle. Wenn Sie einverstanden sind, hilft Ihnen die Polizei dabei, einen Kontakt herzustellen.
  • Ein erster Schritt kann ein Anruf bei einer Hilfsorganisation, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern (z. B. WEISSER RING) oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ihrer Stadt sein. Sie können sich z. B. rund um die Uhr an die Telefonseelsorge unter 0800 111 0111 oder unter 0800 111 0222 wenden. Eine kostenlose und anonyme Beratung in vielen Sprachen bietet das "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter der Nummer 116 016 und das "Hilfetelefon Gewalt an Männern" unter der Nummer 0800 123 9900 an.