Mit einer neuen perfiden Masche versuchen Betrüger derzeit von ahnungslosen Bürgern mittels falscher Gewinnversprechen Geld zu fordern. Für das Begleichen einer „Bearbeitungsgebühr“ sollen die Opfer Prepaid-Karten wie Ukash oder Paysafecard erwerben, mit denen die Betrüger anschließend im Internet auf Einkaufstour gehen. Das neue Informationsblatt „Abzocke durch falsche Gewinnversprechen“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes warnt vor dieser neuen Betrugsmasche sowie anderen falschen Gewinnversprechen.
Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden. Ihren Opfern geben die Täter klare Zahlungsanweisungen: Sie fordern sie dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe zu erwerben, zum Beispiel Ukash oder Paysafecard. Diese Karten gibt es als Gutscheine in Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Dieser Zahlencode ist quasi Bargeld, denn wer ihn hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen.
„Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden“, erklärt Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Methode sei immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefondienste anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird. Der Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes warnt deshalb: „Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern!“
Die Polizei verrät, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können:
- Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf eines kostenpflichtigen Telefondienstes!
- Werden Sie angerufen, stellen Sie gezielt Fragen an den Anrufer: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau Sie gewonnen haben!
- Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer!
- Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel – und zwar bei einem seriösen Unternehmen – teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel an das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren bezahlen oder kostenpflichtige Hotlines (Telefondienste) anrufen!
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder ähnliches!
Das Informationsblatt gibt es auch zum kostenlosen Herunterladen. Weitere Informationen zum Thema falsche Gewinnversprechen auf unserer Website.