Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu

Täterinnen und Täter nutzen intime Aufnahmen ihrer Opfer, um diese zu erpressen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) möchten am 14. Februar für Fälle sensibilisieren, in denen Dating-Plattformen, Online-Chats & Co. zur Gefahr werden können.

Stuttgart/Bonn. Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst - so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben bspw. an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.

In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter findet dieses Phänomen, auch Sextortion genannt (nach „Extortion“, englisch für „Erpressung“), auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Martina Plackmann, Expertin für Prävention bei ProPK:„Wir gehen davon aus, dass es ein großes Dunkelfeld gibt. Oftmals schämen sich die Opfer und zeigen die Straftaten daher nicht an. Tatsächlich ist jedoch genau das unser erster Rat: Melden Sie Vorfälle immer der Polizei. Nur so kann diese weitere Fälle verhindern. Wir raten Betroffenen außerdem davon ab, den Forderungen von Täterinnen und Tätern nachzukommen: Meist hören diese auch danach nicht auf. Stattdessen sollten Betroffene den Kontakt umgehend abbrechen und den jeweiligen Chat- oder Plattformbetreiber informieren und die Löschung kompromittierender Inhalte einfordern.“

Karin Wilhelm, Expertin für Verbraucherschutz beim BSI:„Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Fremden, die Sie im Internet kennenlernen, kann sich als gesund erweisen: Sensibilisieren Sie dafür insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus Ihrem Umfeld. Bieten Sie Ihre Hilfe an und erklären Sie zum Beispiel, wie man eine Freundschaftsanfrage überprüft. Überlegen Sie dann gemeinsam, welche Account- und Privatsphäreeinstellungen sowie weitere Faustregeln sinnvoll sind. Dazu kann etwa zählen, niemals Anschrift oder Geburtsdatum preiszugeben und Fotos nicht unüberlegt zu teilen.“

Weitere Informationen finden Verbraucherinnen und Verbraucher beim BSI und bei ProPK. Letzteres informiert zudem gesondert rund um minderjährige Betroffene. Das BSI gibt außerdem Anregungen für z. B. ein Eltern-Kind-Gespräch rund um Gefahren im Internet.

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/

www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sextortion-erpressung-mit-nacktbildern/

www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/spam-phishing-co_node.html

www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Kinderschutz-im-Internet/Eltern-Kind-Gespraech-zur-Sicherheit-im-Internet/eltern-kind-gespraech-zur-sicherheit-im-internet_node.html