Sil­ves­ter­feu­er­werk sicher abbrennen

Vorsicht beim Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern – In­for­ma­ti­ons­blatt der Polizei klärt auf

Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feu­er­werks­kör­per nicht nach Ge­brauchs­an­lei­tung verwendet be­zie­hungs­wei­se illegale oder selbstgebaute Sil­ves­terböl­ler abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Sil­ves­ter­feu­er­werk.

Der Einsatz von Feu­er­werks­kör­pern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Sil­ves­ter­feu­er­werk nutzen und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. „Nicht zugelassene Feu­er­werks­kör­per sind verboten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Länder und des Bundes. „Denn illegale Feu­er­werks­kör­per können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden“, so Klotter weiter.

Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollte man diese aus­schlie­ß­lich in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten die Knaller bei „fliegenden“ Händlern, z.B. auf Festen oder Ver­an­stal­tun­gen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feu­er­werks­kör­pern aus dem Ausland lassen, da diese mög­li­cher­wei­se ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen können solche Böller sogar le­bens­ge­fähr­lich sein. Für das Internet gilt: Feu­er­werks­kör­per nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Spreng­stoff­ge­setz. Bei Zu­wi­der­hand­lun­gen drohen Geld- oder Frei­heits­stra­fen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feu­er­werks­kör­per verboten.

Auf keinen Fall sollte man Sil­ves­ter­knal­ler selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch le­bens­ge­fähr­lich! Denn bei selbst hergestellten Feu­er­werks­kör­pern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sach­be­schä­di­gun­gen, aber auch schwer­wie­gen­de Kör­per­ver­let­zun­gen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feu­er­werks­kör­pern:

  • Zugelassene Böller sind bei ord­nungs­ge­mä­ßem Gebrauch hand­ha­bungs­si­cher, deshalb: Ge­brauchs­an­lei­tung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feu­er­werks­kör­per verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feu­er­werks­kör­per und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feu­er­werks­kör­per nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen ausreichenden Si­cher­heits­ab­stand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feu­er­werks­kör­pern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feu­er­werks­kör­per sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Ein­schrän­kun­gen.

 

Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern in einem In­for­ma­ti­ons­blatt zu­sam­men­ge­fasst, das kostenlos im Internet her­un­ter­ge­la­den werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.