Immer wieder landen in Briefkästen Schreiben von angeblichen Inkasso-Firmen. Darin wird den Empfängerinnen und Empfängern suggeriert, sie hätten eine Rechnung nicht beglichen. Die Absender drohen mit erheblichen Kosten und Gerichtsverfahren oder sogar mit Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung, sollte der angemahnten Zahlungsaufforderung nicht alsbald entsprochen werden.
Viele fühlen sich dadurch genötigt, zu zahlen - ohne jedoch sicher zu sein, ob die Forderungen berechtigt und die Höhe der Inkassokosten überhaupt angemessen sind.
Richtig umgehen mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen
Wenn Sie überraschend ein solches Schreiben erhalten, egal oder Post oder per E-Mail, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Forderung gegen Sie zurecht besteht. Wenn Sie Grund für Zweifel haben: prüfen Sie das Schreiben bevor Sie einer Aufforderung nachkommen.
- Prüfen Sie das Schreiben auf Plausibilität und Echtheit.
- Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht, auch keinen anteiligen Betrag.
Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf Konten im Ausland! - Informieren Sie sich im Internet über das Unternehmen. Die Verbraucherschutzzentrale etwa führt eine „Schwarzliste“ mit unseriösen Unternehmen (Link am Ende des Artikels).
- In Deutschland sind alle Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Fehlt für die Absenderfirma ein Eintrag, handelt es sich vermutlich um Betrug. Antworten Sie in diesem Fall nicht auf das Schreiben, füllen Sie keine Formulare auf Webseiten aus und geben Sie keine persönlichen Daten preis! Erstatten Sie stattdessen Anzeige bei der Polizei.
- Legen Sie ggf. fristgerecht Widerspruch ein (per Einschreiben Einwurf).
- Erteilen Sie keine Abtretungen.
Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie eine Vertrauensperson zu Rate oder wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentralen oder den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) (Links am Ende des Artikels).
Bringen Sie Betrug und Betrugsversuche konsequent zur Anzeige bei der Polizei! Nur mit einer Anzeige kann die Polizei ermitteln und die Betrügerinnen und Betrüger können zur Rechenschaft gezogen werden.
Mahnungen prüfen mit dem „Inkasso-Check“
Verbraucherschutzzentralen (VBSZ) und der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) stellen auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen über Betrug mit falschen Inkassoschreiben und den Umgang mit unberechtigten oder überhöhten Zahlungsforderungen bereit und geben Tipps, wie Sie richtig darauf reagieren. Die interaktiven Inkasso-Schreiben zeigen, wie Sie Betrüger auf den ersten Blick erkennen.
VBSZ: Merkmale unseriöser Forderungen
Laden Sie sich unser passendes kostenloses Social Media Paket herunter: