Die vorhandene Freizeit während des Corona-Lockdowns wird von vielen Menschen dazu genutzt, um aufzuräumen und auszumisten. Was liegt aktuell näher, als sich dem Dachboden, dem Keller oder der Rumpelkammer zu widmen, um mit nicht mehr benötigten Kleidungsstücken und Einrichtungsgegenständen bei Online-Flohmärkten und Verkaufsportalen wie Kleinanzeigen, Online-Verkaufsportale oder Verkaufs-Apps etwas Geld zu machen.
Neue Betrugsmasche Dreiecksbetrug
- Der angebotene Artikel wird von einem angeblichen Käufer oder angeblichen Käuferin auf Kleinanzeigen gekauft, die Zahlung geht bei Verkäuferin oder Verkäufer per PayPal oder Überweisung ein, ein unbekannter Name taucht dabei auf.
- Der oder die Betrügerin holt den Artikel, meist hochwertige Computer, Kameras oder Mobiltelefone bei Verkäuferin oder Verkäufer vor Ort ab.
- Das Geld wird durch PayPal oder durch die Bank wieder zurück gebucht, weil der Geldbetrag nicht vom Betrüger, sondern von einer dritten Person überwiesen wurde, nämlich der Person mit dem unbekannten Namen.
- Der Betrüger hat als Zwischenhändler den Artikel an jemand anderen unwissenden verkauft. Diese Person bekommt den Artikel jedoch nicht und zieht die Zahlung zurück.
Barzahlung schützt vor dieser Betrugsform
Die Verkäuferin oder Verkäufer hat nun weder den Artikel noch das gezahlte Geld. Der Betrüger hingegen hat besitzt den Artikel, ohne dafür bezahlt zu haben. Der oder die dritte Geschädigte hat den Artikel nicht erhalten und fordert daher sein gezahltes Geld zurück.
Achten Sie beim Verkauf auf die Sicherheitstipps der Polizei:
- Lassen Sie sich nicht durch unseriöse Geschichten zu besonderen Arten von Vorabzahlungen überreden. Als Verkäufer bestimmen Sie die Abläufe.
- Lassen Sie sich nicht durch angebliche Mails von PayPal oder anderen Zahlungsdiensten und Transportdienstleistern verunsichern. Diese können gefälscht sein.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn die angeblichen Käufer mit rechtlichen Schritten drohen, bleiben Sie ruhig.
- Wenn ein Betrug vorliegt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei und informieren Sie das Verkaufsportal.
Wickeln Sie Auktionen bis zum finalen Zuschlag über das Online-Auktionshaus ab. Sollten Sie auf das Angebot eines Verkäufers eingehen und einen Artikel außerhalb der Handelsplattform erwerben, dann verlieren Sie dadurch den Schutz des Internet-Auktionshauses und gehen ein unnötiges Risiko ein.