Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon

Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus, um vorwiegend ältere Menschen zur Herausgabe ihrer Wertsachen zu bringen

Das Telefon klingelt, auf dem Display die 110, am Apparat ein Polizeibeamter. Der Polizist erkundigt sich, ob Wertsachen in der Wohnung seien, man müsse diese in Sicherheit bringen bzw. Spuren sichern. Gleich würde deshalb ein weiterer Beamter vor der Haustür stehen, um die Wertsachen in Empfang zu nehmen. So oder ähnlich versuchen derzeit Trickbetrüger im gesamten Bundesgebiet vorwiegend ältere Menschen um ihre Ersparnisse zu bringen. Sogar vermeintliche Haftbefehle wurden schon verschickt, mit dem Hinweis, diese seien nur durch das Zahlen einer hohen Summe abzuwenden. Die Fälle häufen sich.

„Die Betrüger geben sich am Telefon überzeugend als Polizisten, z.B. Kommissare, aber auch als Staatsanwälte aus, um so auf perfide Weise das Vertrauen der Angerufenen – zumeist Senioren und Seniorinnen, zu gewinnen“, erläutert Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dabei nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt - obwohl die Anrufer zumeist aus dem Ausland agieren.

Unter Vorwänden, wie beispielsweise die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren Opfern mittels geschickter Gesprächsführung glaubwürdig zu vermitteln, dass ihr Geld und ihre Wertsachen zuhause nicht sicher seien. Ein Polizist in Zivil werde vorbei kommen, um das gesamte Geld und sämtliche Wertsachen „in Sicherheit“ zu bringen. Ein anderer Vorwand ist, dass die Ersparnisse auf untergeschobenes Falschgeld überprüft bzw. Spuren gesichert werden müssten, ein Polizist komme vorbei und werde Geld beziehungsweise Wertsachen abholen.

Auch auf die Konten und Bankdepots ihrer Opfer haben es die Betrüger abgesehen. Unter dem Hinweis, die Bankmitarbeiter seien korrupt, sollen die Angerufenen ihre Konten und Bankdepots leeren und einem Unbekannten, der sich als Polizist ausgibt, übergeben. Andere Betrugsopfer werden von der falschen Polizei dazu aufgefordert, per Western Union Geld ins Ausland zu überweisen, damit eine angebliche Betrügerbande festgenommen werden könne. Reagiert ein Opfer misstrauisch, wird es u.a. mit dem Hinweis, es behindere eine polizeiliche „Aktion“, wenn es nicht mitmache, unter Druck gesetzt und eingeschüchtert.

Besonders dreiste Täter gaben sich auch schon als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts in “hochgeheimer Mission“ aus. Hatten sich ihre Opfer bereits bei der richtigen Polizei gemeldet, weil sie misstrauisch geworden waren, kontaktierten die Täter ihr Opfer erneut, um es mit dem Hinweis, diese echte Polizei sei korrupt und würde die hochgeheime Operation des Bundeskriminalamts stören, zu verwirren. Dabei scheuten sich die Betrüger nicht, gefälschte Verpflichtungserklärungen zum Beispiel eines „informellen Mitarbeiters des Bundeskriminalamts“ oder ähnliche Anschein-Dokumente zu verwenden, um ihr Opfer zu täuschen.

Neben den Anrufen wurden in jüngster Zeit sogar Haftbefehle verschickt mit der Aufforderung, die im Schreiben genannte Geldstrafe zu bezahlen, ansonsten drohe die Inhaftierung.


Tipps der Polizei:

Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.

Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
Das tun nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selber.
Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirevier wenden. Erzählen Sie den Beam-ten von den Anrufen. Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibehörde sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie sie im Zweifelsfall selber wählen können.

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!

Auflegen sollten Sie, wenn:

  • Sie nicht sicher sind, wer anruft.
  • Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände im Haus haben.
  • Sie der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände herauszugeben, bzw. Geld zu überweisen, insbesondere ins Ausland.
  • Sie der Anrufer unter Druck setzt.
  • Der Anrufer Sie dazu auffordert, zu Fremden Kontakt aufzunehmen, z.B. zu einem Boten, der Ihr Geld und Ihre Wertsachen mitnehmen soll.


Glauben Sie Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.

Präventionstipps von Expertin in der Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“
Die Präventionsexpertin Kriminalrätin Gabriele Renner wird in der Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ am 09.08.2017 um 20:15 Uhr mehr über die Tricks der „Falschen Polizeibeamten“ erzählen und wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können.


Weitere Informationen zum Thema „Falscher Polizeibeamter“ finden Sie unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/betrug-im-namen-der-polizei/


Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse
Bilder zu verschiedenen Themen der Kriminalprävention finden Sie unter: http://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder.html


PROFIL PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION
Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen, zum Bei-spiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.