Wenn bespucken, anhusten oder anniesen zur Straftat wird

Mann mit Mund-Nasen-Maske niest in den Ellenbogen.

Bild: Canva

Viren und Bakterien werden durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Sie werden beim Husten und Niesen in kleinsten Tröpfchen versprüht. Daher ist Maskenpflicht sowie die Husten- und Niesetikette während der Corona- Virus-Pandemie im öffentliche Raum besonders zu beachten. Doch was ist mit Menschen, die sich bewusst über bestehende Hygieneregeln hinwegsetzen und damit drohen, durch Speichel andere Menschen womöglich anzustecken?

 

Spucken als Straftat

Anspucken gilt als Beleidigung oder sogar als Körperverletzung. Täter müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Momentan kommt es häufiger dazu, dass Menschen durch Spucken gezielt provozieren wollen und behaupten, mit Covid-19 infiziert zu sein. Diese Menschen nehmen eine mögliche Infektion Anderer durch Corona billigend in Kauf.

Wenn tatsächlich der Verdacht besteht, dass die spuckende, niesende oder hustende Person mit Corona infiziert ist, kann beim vorsätzlichem Anspucken eine Strafanzeige wegen „des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung mittels der Beibringung von gefährlichen Stoffen“ §224 Abs. 1 Nr. 1 StGB gestellt werden.

Zudem kommt in solchen Fällen der Verstoß gegen die in der Corona-Verordnung geregelte Pflicht zur Quarantäne als Ordnungswidrigkeit zu tragen und es ist ein zusätzliches Bußgeld fällig.

Wenn jemand nur behauptet Corona zu haben um sein Gegenüber zu erschrecken, ist dies erst einmal nicht strafbar. Nur wenn durch den Schreck etwas passiert wie zum Beispiel ein Unfall, kann eine strafbare Körperverletzung vorliegen. Eine Körperverletzung oder Beleidigung kann trotzdem geltend gemacht werden.

Zu bedenken ist auch, dass aktuell an vielen Orten in Deutschland eine Maskenpflicht besteht und diese eingehalten werden muss. Für die Nichtbeachtung gelten in den Bundesländern unterschiedliche Strafen.

 

Vortäuschen einer Straftat

Wenn eine Person eine Straftat gegenüber einer Behörde oder eines Polizeibeamten erfindet, täuscht er eine Straftat vor. Deutlich gesagt: Wer einen Polizisten anhustet und behauptet, mit Corona infiziert zu sein, macht sich strafbar.

 

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