Die Polizei ist für Betroffene von Gewalt da
Wir, die Polizei, sind für Betroffene von Gewalt da! - Für Frauen, aber auch für Männer sowie nicht binäre Menschen.
Sie erreichen uns bei akuter Bedrohung unter der Polizeinotruf-Nummer 110!
In einer akuten Gefahrensituation, auch in häuslicher Umgebung, können wir erste Hilfe- und Schutzmaßnahmen durchführen. Das kann beispielsweise ein Kontaktverbot sein. Gewalttätige Personen können außerdem einer Örtlichkeit verwiesen werden – auch aus der gemeinsamen Wohnung.
Darüber hinaus klärt die Polizei über weitere mögliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz, z. B. nach dem Gewaltschutzgesetz, auf (mehr dazu am Ende des Artikels).
Von Gewalt Betroffene sollten zudem unbedingt Hilfsangebote wie das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" annehmen.
An wen richtet sich das Angebot des Hilfetelefons?
Das Beratungsangebot des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt.
Das Hilfetelefon berät unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen. Beratung wird in über 18 Sprachen, in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache angeboten.
Auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Das können Freunde und Verwandte sein, die Gewaltbetroffene unterstützen wollen oder Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.
Als Betroffene: brechen Sie Ihr Schweigen!
Unter der 116 016* erreichen Sie das Hilfetelefon rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr. Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Die Beraterinnen beim Hilfetelefon sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Sie hören Ihnen zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Sie allein bestimmen, was Sie den Beraterinnen anvertrauen und was Sie lieber für sich behalten wollen. Wenn Sie es möchten, vermittelt die Beraterin Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in Ihrer Nähe.
*Bitte beachten Sie: Die Rufnummer des Hilfetelefons 116 016 ist nur innerhalb Deutschlands erreichbar.
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Männer, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, können sich an das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" wenden unter der Telefonnummer 0800 123 99 00**.
**kostenlos, erreichbar: Montag- Donnerstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 16.00 Uhr - 20.00 Uhr, Freitag: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr.
Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz
- Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking).
- Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:
- die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten,
- bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält,
- Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.
Nehmen Sie Hilfsangebote an!
Ausführliche Informationen zu diesen Maßnahmen sowie eine Übersicht an Hilfsangeboten finden Sie auf folgender Seite:
Infos für Betroffene: Häusliche Gewalt
Weiterführende Informationen:
Handzettel: Opferschutz häusliche Gewalt