Timesharing und andere Betrugsmaschen im Urlaub
Betrüger nutzen Urlaubsmodelle wie das Timesharing (Ferien-Teilzeit-Wohnrecht), um an das Geld gutgläubiger Urlauber zu kommen.
Ihre Opfer werden nicht nur beim Erwerb der Teilzeitnutzungsrechte für eine Ferienimmobilie betrogen, sondern auch, wenn sie diese wieder verkaufen wollen.
Eine weitere Masche ist der Verkauf sogenannter Holiday-Packs an Urlauber. Diese versprechen Vorteile, wo keine sind.
Betrüger setzen Urlauber unter Druck
In Urlaubsländern in Südeuropa werden Touristen auf der Straße von Unbekannten angesprochen und beispielsweise zur Teilnahme an einer Meinungsumfrage oder einem Gewinnspiel gebeten. Dann werden sie an einen anderen Ort gelockt, z.B. erhalten die Urlauber Gutscheine für eine kostenlose Ausflugsfahrt zu einer Urlaubsanlage oder dürfen als Gewinner an einer Party teilnehmen. Am Bestimmungsort angekommen, landen die Opfer allerdings in einer Verkaufsveranstaltung, wo sie so lange von Profiverkäufern bearbeitet und unter Druck gesetzt werden, bis sie einen Timesharing-Vertrag unterschrieben und noch vor Ort eine Vorauszahlung geleistet haben.
Die Verträge umfassen mehrere Seiten und sind bewusst schwer verständlich, zudem schränken sie die Rechte der Opfer erheblich ein.
Nutzungsrecht für Urlaubsimmobilie auf Zeit
Beim klassischen Timesharing erwirbt der Käufer gegen Bezahlung das Recht, jedes Jahr seinen Urlaub in einer bestimmten Immobilie (z.B. Appartement in einer Clubanlage), zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (z.B. im Juli) für einen vorher definierten Zeitraum (z.B. vier Wochen) zu verbringen, d.h. die Immobilie in dieser Zeit zu nutzen.
Gleichzeitig wird er häufig auch Mitglied in einer Tauschbörse, wo er gegen Gebühr sein Ferien-Teilzeit-Wohnrecht an einer Immobilie gegen das an einer anderen Ferienimmobilie tauschen kann. Allerdings sind diese Tauschmöglichkeiten eingeschränkt, da die Wohnungen vergleichbar sein müssen.
Verbraucherschützer raten von dem Modell des Timsharing eher ab, u.a. weil der Verkauf des Teilzeit-Wohnrechts schwierig ist. Das kann insbesondere zum Problem werden, wenn die laufenden Kosten bezahlt, die Wohnung, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, aber nicht mehr genutzt werden kann.
Daneben gibt es ein weiteres Problem: Das Modell Timesharing wird auch gerne von Betrügern missbraucht, um Urlauber abzuzocken.
Erwerb von scheinbaren Urlaubsvergünstigungen
Im Zuge des Timesharing-Modells gibt es weitere Betrugsmaschen, beispielsweise den Verkauf so genannter Holiday-Packs oder Cashback-Zertifikate.
Bei den Holiday-Packs wird der Käufer gegen Bezahlung Mitglied in einem Ferienclub über den er angeblich günstiger Urlaub machen, beziehungsweise verbilligte Freizeitangebote nutzen kann (z.B. Golf spielen, Autos mieten etc.). Tatsächlich erwirbt er - zumeist für viel Geld - statt eines Urlaubsanspruchs nur einen „Urlaubsbuchungsanspruch“. Unter Umständen gibt es gar keinen Club und/oder die Angebote sind nicht verfügbar.
Um ihre Opfer dazu zu bringen, ein Holiday-Pack zu erwerben, bieten die Betrüger in vielen Fällen zusätzlich ein Cashback-Programm (Investment-Programm) zum Kauf an. Versprochen wird, den „Kaufpreis“ für das Holiday-Pack anzulegen und mit hoher Verzinsung nach mehreren Jahren zurückzuzahlen. So wird versucht, beim Opfer den Eindruck zu erwecken, kein Risiko und keine Kosten einzugehen. Tatsächlich wird das Geld zumeist nicht angelegt. Da die Auszahlung in der Regel nach 35 Monaten erfolgen soll, fühlen sich die Opfer bis dahin nicht geschädigt und die Täter haben genügend Zeit, sich mit dem Geld aus dem Staub zu machen.
Wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen können
- Wenn Sie eine Timesharing- oder sonstige Mitgliedschaft in einem Ferienclub erwerben möchten, informieren Sie sich frühzeitig – möglichst schon vor Reiseantritt.
- Verlangen Sie bei Holiday-Packs einen urkundlichen Nachweis, dass Ihr Verhandlungs-/ Vertragspartner Eigentümer der Ferienanlage bzw. berechtigt ist, dorthin Gäste einzuladen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen hohe Renditen versprochen werden. Das könnte ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Brechen Sie ein Verkaufsgespräch im Zweifel sofort ab. Sie sind auch nicht verpflichtet, irgendwelche Kosten (z.B. Einladung zum Getränk, versprochenes Geschenk etc.) zu tragen.
- Ein seriöser Vertrag sollte in Ihrer Landessprache verfasst sein und eine Ausstiegsklausel (z.B. Kündigungsmöglichkeit) sowie einen Hinweis auf Ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht enthalten.
- Unterzeichnen Sie einen Vertrag niemals an Ort und Stelle. Nehmen Sie die Unterlagen mit, um sie in Ruhe zu prüfen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen (z.B. durch Floskeln wie „Sonderangebot, gilt nur bei sofortiger Unterschrift“).
- Geben Sie niemals Ihre Ausweispapiere oder Kreditkarte aus der Hand - auch keine Kopien davon, diese können für Betrügereien missbraucht werden.
- Leisten Sie niemals eine Anzahlung. Es ist außerdem verboten bereits beim Vertragsabschluss sowie der zweiwöchigen Widerrufsfrist eine Anzahlung zu fordern oder anzunehmen.
- Bezahlen Sie per Überweisung aus Deutschland nicht mit der Kreditkarte.
- Haben Sie unterschrieben und wollen vom Vertrag zurücktreten, können Sie diesen innerhalb von vierzehn Tagen kündigen, am besten per Einschreiben mit Rückschein (als Nachweis).
Schützen Sie sich beim Verkauf Ihrer Timesharing-Anteile
- Anrufer, die Ihnen einen angeblichen Käufer für Ihre Timesharing-Anteile vermitteln wollen, sollten Sie nach dem vollständigem Namen, Funktion, Firma usw. fragen und woher diese wissen, dass Sie Timesharing-Anteile besitzen.
- Lassen Sie sich nicht von akademischen Titeln oder seriösen Fassaden täuschen. Angebliche Notare existieren oft überhaupt nicht.
- Unerbetene Anrufe (cold callings) sind häufig wettbewerbswidrig und verstoßen gegen den § 1 UWG. Legen Sie einfach auf.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen hohe Summen geboten werden. Der Wiederverkauf von Timesharing-Anteilen ist schwierig.
- Bezahlen Sie nie im Voraus. Seriöse Unternehmen ziehen etwaige Gebühren nach dem Geschäft ab und überweisen Ihnen den Restbetrag.
- Bedenken Sie, die Kosten für Flug und Unterbringung bei Verkaufsabwicklung vor Ort gehen zu Ihren Lasten.
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