Alkohol: Risiken und Genuss
Alkohol gilt als Genussmittel, der Konsum ist - unter Altersbeschränkungen - erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert. Dennoch wird diese "Droge des Alltags" oft missbräulich konsumiert und deren Wirkung und Risiken unterschätzt.
Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein. Denn Alkohol ist eine Droge, die im zentralen Nervensystem bewusstseins- und wahrnehmungsverändernd wirkt und süchtig machen kann. Ab und zu ein Gläschen Alkohol zu trinken ist in Ordnung - allerdings sollte man dabei immer darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Das gilt insbesondere für Straßenverkehrsteilnehmer: Wer in Deutschland Auto oder Fahrrad fährt, darf bestimmte Promillewerte, mit der die Konzentration von Alkohol im Blut gemessen wird, nicht überschreiten. Auch für die Gesundheit, insbesondere die Heranwachsender, ist übermäßiger Alkoholkonsum schädlich, so genanntes Komasaufen sogar lebensgefährlich.
Risikoarmer Alkoholgenuss
Wie viel Alkohol jemand verträgt, hängt unter anderem vom Geschlecht ab. Für einen risikoarmen Alkoholgenuss werden für Erwachsene folgende Grenzwerte empfohlen:
- Frauen sollten nicht mehr als zwölf Gramm reinen Alkohol (ein Standardglas) pro Tag trinken. Diese Menge ist beispielsweise in einem Glas Bier (0,25 Liter) enthalten.
- Männer sollten nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol (zwei Standardgläser) pro Tag zu sich nehmen.
- Für beide Geschlechter gilt außerdem: Zwei Tage in der Woche sollten alkoholfrei sein. So wird vermieden, dass sich der Körper an Alkohol gewöhnt und eine Abhängigkeit entwickelt. Auf Alkohol verzichten sollte, wer Medikamente einnimmt, am Straßenverkehr teilnimmt, schwanger ist oder stillt.
- Für Jugendliche gelten die oben genannten Grenzwerte nicht, da sich bei ihnen Gehirn und Organismus noch in der Entwicklung befinden und schon allein durch regelmäßigen Alkoholkonsum – unabhängig von der Menge - geschädigt werden können. Erlaubt ist, wenn über 16-Jährige ab und zu Alkohol konsumieren, dies aber auf vereinzelte Wochenenden beschränken und weit weniger trinken, als es Erwachsenen empfohlen wird.
Was ist ein Standardglas Alkohol?
Ein Glas mit zirka zehn bis zwölf Gramm reinem Alkohol wird als Standardglas bezeichnet. Diese Menge ist beispielsweise enthalten in
- einem Glas mit 0,25 Liter Bier und einem Alkoholgehalt von ca. 5 Vol.-%,
- einem Glas mit 0,1 Liter Sekt und einem Alkoholgehalt von 11 Vol.-%,
- einem Glas mit 0,1 Liter Wein und einem Alkoholgehalt von 11 Vol.-%,
- einem Glas mit 4 Zentiliter Schnaps und einem Alkoholgehalt von ca. 38 Vol.-%.
Promille: Alkoholkonzentration im Blut
Wie viel Alkohol jemand im Blut hat, also die Blutalkoholkonzentration (BAK), wird in Promille angegeben. Wie hoch der Promille-Wert nach einem Standardglas (zirka zehn bis zwölf Gramm reiner Alkohol) bei einer Person ist, ist unter anderem abhängig von deren Alter, Geschlecht und Gewicht, d. h. zwei Menschen können gleich viel Alkohol trinken, aber unterschiedliche Promille-Werte haben.
Entscheidend für den Promillewert ist insbesondere die Flüssigkeit im Körper eines Menschen. Weil Männer in der Regel einen höheren Flüssigkeitsgehalt haben als Frauen, verteilt sich bei ihnen der konsumierte Alkohol auf mehr Flüssigkeit, so dass ihr Alkoholspiegel bei gleichem Konsum geringer ist als bei Frauen. Konsumiert beispielsweise ein 80 Kilogramm schwerer Mann 0,1 Liter Wein (zirka zehn Gramm Alkohol), hat er etwa 0,18 Promille. Trinkt eine Frau mit 55 Kilogramm Körpergewicht die gleiche Menge, kann man bei ihr 0,3 Promille messen, also fast doppelt so viel. Diesen Promillewert erreicht ein 80 Kilogramm schwerer Mann nach dem Konsum von einem halben Liter Bier .
Auch der Abbau von Alkohol geschieht bei Männern schneller als bei Frauen: Bei einem 80 Kilogramm schweren Mann sinkt die Alkoholkonzentration pro Stunde um zirka 0,1 bis 0,2 Promille, bei einer 55 Kilogramm schweren Frau reduziert sie sich in der gleichen Zeit um 0,1 Promille. Der Mann hat den Alkoholgehalt eines Standardglases in ein bis zwei Stunden abgebaut, die Frau in drei Stunden.
Gefahren von Alkohol
Während Alkohol bei Erwachsenen in geringen Mengen zumeist anregend wirkt, setzt mit zunehmendem Konsum die negative Wirkung ein: Mit 0,5 Promille hat man schon eine leichte Alkoholvergiftung und ist in der Regel richtig betrunken: es treten unter anderem Gleichgewichts- und Sprachstörungen auf (taumeln und lallen), das Reaktionsvermögen nimmt ab, Übelkeit tritt auf. Mit 1 bis 2 Promille ist der Konsument schon stark betrunken, mit 2 bis 3 Promille stockbesoffen. Lebensgefährlich wird es ab 3 Promille: Es kommt zu einer schweren Alkoholvergiftung: Atmung und Puls werden so langsam und schwach, dass die Gefahr besteht, ins Koma zu fallen, Tod durch Atem- und Herzstillstand oder Ersticken an Erbrochenem drohen.
Da die Wirkung von Alkohol von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Geschlecht, der körperlichen Verfassung, aber auch der Alkoholgewöhnung des Konsumenten abhängen, treten die durch Alkohol verursachten Störungen bei den Konsumenten unterschiedlich stark auf.
Für Kinder und Jugendliche gilt: bei ihnen können bereits viel geringere Mengen an Alkohol als bei Erwachsenen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Bei Mädchen wirkt Alkohol zudem schneller. Außerdem fehlt Jugendlichen meist die Erfahrung, wie viel Alkohol sie vertragen. Wenn sie trinken, verlieren sie daher oft die Kontrolle über den Konsum und es kann zu gefährlichen Alkoholvergiftungen kommen.
Hilfe bei Alkoholvergiftung
Bei einer leichten Alkoholvergiftung reichen Erbrechen, die Aufnahme von Wasser sowie Ruhe und Schlaf. Ist eine Person sehr stark alkoholisiert, oder hat schon das Bewusstsein verloren, muss schnell gehandelt werden:
- Notarzt unter der Telefonnummer 112 verständigen.
- Atmung und Puls kontrollieren, gegebenenfalls mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.
- Bewusstlosen in die stabile Seitenlage bringen und Kopf überstrecken, um ein Ersticken bei eventuellem Erbrechen zu vermeiden.
- Körper vor dem Auskühlen schützen, zum Beispiel mit einer Decke.
- Nicht allein lassen.
Alkohol und Jugendschutz
Nach dem Jugendschutzgesetz gilt: Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen erst ab 18 konsumiert werden. Das heißt sie dürfen somit nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben und diesen auch der Konsum nicht erlaubt werden.
Werden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren von einer personensorgeberechtigten Person begleitet, also im Regelfall von einem Elternteil oder den Eltern, ist das Verbot der Abgabe und des Konsums von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit aufgehoben, allerdings nicht generell.
Die Abgabe und der Konsum von anderen alkoholischen Getränken als Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken, ist auch verboten, wenn die Eltern dabei sind.
Da auch Festveranstalter dafür verantwortlich sind, dass die Jugendschutzbestimmungen auf ihren Veranstaltungen eingehalten werden, sollten sie sich über diese informieren, z.B. über das Informationsblatt „Jugendschutz-Checkliste für Festveranstalter“.
Wer sich über die Bestimmungen des Jugendschutzes hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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