Alkohol: Risiken und Genuss

Alkohol gilt als Genussmittel, der Konsum ist - unter Al­ters­be­schrän­kun­gen - erlaubt und ge­sell­schaft­lich akzeptiert. Dennoch wird diese "Droge des Alltags" oft missbräulich konsumiert und deren Wirkung und Risiken unterschätzt.

Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein. Denn Alkohol ist eine Droge, die im zentralen Nervensystem bewusstseins- und wahr­neh­mungs­ver­än­dernd wirkt und süchtig machen kann. Ab und zu ein Gläschen Alkohol zu trinken ist in Ordnung - allerdings sollte man dabei immer darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Das gilt insbesondere für Stra­ßen­ver­kehrs­teil­neh­mer: Wer in Deutschland Auto oder Fahrrad fährt, darf bestimmte Promillewerte, mit der die Konzentration von Alkohol im Blut gemessen wird, nicht überschreiten. Auch für die Gesundheit, insbesondere die Her­an­wach­sen­der, ist übermäßiger Alkoholkonsum schädlich, so genanntes Komasaufen  sogar le­bens­ge­fähr­lich.

Risikoarmer Alkoholgenuss

Wie viel Alkohol jemand verträgt, hängt unter anderem vom Geschlecht ab. Für einen risikoarmen Alkoholgenuss werden für Erwachsene folgende Grenzwerte empfohlen:

  • Frauen sollten nicht mehr als zwölf Gramm reinen Alkohol (ein Standardglas) pro Tag trinken. Diese Menge ist bei­spiels­wei­se in einem Glas Bier (0,25 Liter) enthalten.
  • Männer sollten nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol (zwei Stan­dard­glä­ser) pro Tag zu sich nehmen.
  • Für beide Geschlechter gilt außerdem: Zwei Tage in der Woche sollten alkoholfrei sein. So wird vermieden, dass sich der Körper an Alkohol gewöhnt und eine Abhängigkeit entwickelt. Auf Alkohol verzichten sollte, wer Medikamente einnimmt, am Stra­ßen­ver­kehr teilnimmt, schwanger ist oder stillt.
  • Für Jugendliche gelten die oben genannten Grenzwerte nicht, da sich bei ihnen Gehirn und Organismus noch in der Entwicklung befinden und schon allein durch regelmäßigen Alkoholkonsum – unabhängig von der Menge - geschädigt werden können. Erlaubt ist, wenn über 16-Jährige ab und zu Alkohol konsumieren, dies aber auf vereinzelte Wochenenden beschränken und weit weniger trinken, als es Erwachsenen empfohlen wird.

Was ist ein Standardglas Alkohol?

Ein Glas mit zirka zehn bis zwölf Gramm reinem Alkohol wird als Standardglas bezeichnet. Diese Menge ist bei­spiels­wei­se enthalten in

  • einem Glas mit 0,25 Liter Bier und einem Alkoholgehalt von ca. 5 Vol.-%,
  • einem Glas mit 0,1 Liter Sekt und einem Alkoholgehalt von 11 Vol.-%,
  • einem Glas mit 0,1 Liter Wein und einem Alkoholgehalt von 11 Vol.-%,
  • einem Glas mit 4 Zentiliter Schnaps und einem Alkoholgehalt von ca. 38 Vol.-%.

Promille: Al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on im Blut

Wie viel Alkohol jemand im Blut hat, also die Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on (BAK), wird in Promille angegeben. Wie hoch der Promille-Wert nach einem Standardglas (zirka zehn bis zwölf Gramm reiner Alkohol) bei einer Person ist, ist unter anderem abhängig von deren Alter, Geschlecht und Gewicht, d. h. zwei Menschen können gleich viel Alkohol trinken, aber un­ter­schied­li­che Pro­mil­le-Wer­te haben.

Entscheidend für den Promillewert ist insbesondere die Flüssigkeit im Körper eines Menschen. Weil Männer in der Regel einen höheren Flüs­sig­keits­ge­halt haben als Frauen, verteilt sich bei ihnen der konsumierte Alkohol auf mehr Flüssigkeit, so dass ihr Al­ko­hol­spie­gel bei gleichem Konsum geringer ist als bei Frauen. Konsumiert bei­spiels­wei­se ein 80 Kilogramm schwerer Mann 0,1 Liter Wein (zirka zehn Gramm Alkohol), hat er etwa 0,18 Promille. Trinkt eine Frau mit 55 Kilogramm Körpergewicht die gleiche Menge, kann man bei ihr 0,3 Promille messen, also fast doppelt so viel. Diesen Promillewert erreicht ein 80 Kilogramm schwerer Mann nach dem Konsum von einem halben Liter Bier .

Auch der Abbau von Alkohol geschieht bei Männern schneller als bei Frauen: Bei einem 80 Kilogramm schweren Mann sinkt die Al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on pro Stunde um zirka 0,1 bis 0,2 Promille, bei einer 55 Kilogramm schweren Frau reduziert sie sich in der gleichen Zeit um 0,1 Promille. Der Mann hat den Alkoholgehalt eines Stan­dard­gla­ses in ein bis zwei Stunden abgebaut, die Frau in drei Stunden.

Gefahren von Alkohol

Während Alkohol bei Erwachsenen in geringen Mengen zumeist anregend wirkt, setzt mit zunehmendem Konsum die negative Wirkung ein: Mit 0,5 Promille hat man schon eine leichte Al­ko­hol­ver­gif­tung und ist in der Regel richtig betrunken: es treten unter anderem Gleich­ge­wichts- und Sprach­stö­run­gen auf (taumeln und lallen), das Re­ak­ti­ons­ver­mö­gen nimmt ab, Übelkeit tritt auf. Mit 1 bis 2 Promille ist der Konsument schon stark betrunken, mit 2 bis 3 Promille stockbesoffen. Le­bens­ge­fähr­lich wird es ab 3 Promille: Es kommt zu einer schweren Al­ko­hol­ver­gif­tung: Atmung und Puls werden so langsam und schwach, dass die Gefahr besteht, ins Koma zu fallen, Tod durch Atem- und Herz­still­stand oder Ersticken an Erbrochenem drohen.

Da die Wirkung von Alkohol von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Geschlecht, der körperlichen Verfassung, aber auch der Al­ko­hol­ge­wöh­nung des Konsumenten abhängen, treten die durch Alkohol verursachten Störungen bei den Konsumenten un­ter­schied­lich stark auf.

Für Kinder und Jugendliche gilt: bei ihnen können bereits viel geringere Mengen an Alkohol als bei Erwachsenen zu erheblichen ge­sund­heit­li­chen Schäden führen. Bei Mädchen wirkt Alkohol zudem schneller. Außerdem fehlt Jugendlichen meist die Erfahrung, wie viel Alkohol sie vertragen. Wenn sie trinken, verlieren sie daher oft die Kontrolle über den Konsum und es kann zu gefährlichen Al­ko­hol­ver­gif­tun­gen kommen.

Hilfe bei Al­ko­hol­ver­gif­tung

Bei einer leichten Al­ko­hol­ver­gif­tung reichen Erbrechen, die Aufnahme von Wasser sowie Ruhe und Schlaf. Ist eine Person sehr stark alkoholisiert, oder hat schon das Bewusstsein verloren, muss schnell gehandelt werden:

  • Notarzt unter der Telefonnummer 112 verständigen.
  • Atmung und Puls kontrollieren, ge­ge­be­nen­falls mit Wie­der­be­le­bungs­maß­nah­men beginnen.
  • Bewusstlosen in die stabile Seitenlage bringen und Kopf überstrecken, um ein Ersticken bei eventuellem Erbrechen zu vermeiden.
  • Körper vor dem Auskühlen schützen, zum Beispiel mit einer Decke.
  • Nicht allein lassen.

Alkohol und Jugendschutz

Nach dem Ju­gend­schutz­ge­setz gilt: Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nicht­al­ko­ho­li­schen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.  

Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen erst ab 18 konsumiert werden. Das heißt sie dürfen somit nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben und diesen auch der Konsum nicht erlaubt werden.

Werden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren von einer per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten Person begleitet, also im Regelfall von einem Elternteil oder den Eltern, ist das Verbot der Abgabe und des Konsums von alkoholischen Getränken in der Öf­fent­lich­keit aufgehoben, allerdings nicht generell. 

Die Abgabe und der Konsum von anderen alkoholischen Getränken als Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nicht­al­ko­ho­li­schen Getränken, ist auch verboten, wenn die Eltern dabei sind.

Da auch Fest­ver­an­stal­ter dafür ver­ant­wort­lich sind, dass die Ju­gend­schutz­be­stim­mun­gen auf ihren Ver­an­stal­tun­gen eingehalten werden, sollten sie sich über diese informieren, z.B. über das In­for­ma­ti­ons­blatt „Ju­gend­schutz-Check­lis­te für Fest­ver­an­stal­ter“.

Wer sich über die Bestimmungen des Ju­gend­schut­zes hinwegsetzt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Das könnte Sie auch noch interessieren...

Unsere Broschüre "Sucht erkennen und vorbeugen" informiert unter anderem über mögliche Ursachen für eine Abhängigkeit und deren Vorbeugung und zeigt auf, welche Anzeichen es für Drogenkonsum gibt und wo Betroffene Hilfe bekommen. Auf der Website www.​polizeifürdich.​de informieren wir Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahre in ziel­grup­pen­ge­rech­ter Sprache über po­li­zei­re­le­van­te Themen wie bei­spiels­wei­se Diebstahl, Kör­per­ver­let­zung, Drogen, oder Sach­be­schä­di­gung, mit denen sie oftmals konfrontiert werden. Darüber hinaus erhalten sie fundierte Rechts­in­for­ma­tio­nen, wie ein Straf­ver­fah­ren abläuft und wo man Hilfe bekommt.

Die Broschüre können Sie direkt herunterladen oder kostenlos bestellen und bekommen sie dann frei Haus geliefert. Mehr­fach­be­stel­lun­gen sind auch möglich. Sie interessieren sich noch für andere Themen und möchten diese kostenlos erhalten? Dann schauen Sie in unserem Medienangebot vorbei.

Broschüre Sucht erkennen und vorbeugen

A5

Herunterladen

Kostenlos bestellen

Website Polizei für Dich

Zur Website