Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Entschädigung zur Verfügung, die als einmalige Kapitalleistung gewährt werden. Sie sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen gedacht und sollen zugleich ein deutliches Zeichen der Ächtung derartiger Übergriffe setzen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.
Das Bundeskabinett hat am 12. Januar 2022 Herrn Pascal Kober, MdB, zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Er ist damit zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen Betroffener.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz oder per E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de.
Weitere Informationen zur Opferhilfe und Opferentschädigung finden Sie in der Rubrik Opferschutz.
Medien zum Thema
Radikalisierung erkennen und Anwerbung verhindern
Orientierungshilfe für Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit geflüchteten Personen
Handreichung, 36 Seiten, A4
Junge Menschen stärken - Radikalisierung vorbeugen
Medienpaket für die Prävention in Schule, Jugendarbeit und Polizei zum Thema Islamismus und Islamfeindlichkeit
Medienpaket, Filme mit Begleitheft