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Im Gegensatz zum „Rechtsextremismus“, der u. a. die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz durch eine Hierarchisierung aufgrund von „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit oder Nationalität zu bekämpfen sucht, weisen sich die verschiedenen Ausprägungen des „Linksextremismus“ dadurch aus, dass sie die Gleichheit aller Menschen auf alle Lebensbereiche ausweiten wollen. Was in der Diktion linksextremistischer Akteure zunächst positiv anmutet, ist jedoch faktisch eine Gleichschaltung aller Individuen in einer Gesellschaft, die notfalls gegenüber Abweichlern auch mit Gewalt durchgesetzt würde. Ein derartiges Konzept der Gleichschaltung verstößt gegen sämtliche Grundlagen der demokratischen Ordnung sowie gegen einen Großteil der verfassungsrechtlich geregelten Grundrechte und ist damit mit der pluralistischen Gesellschaftsform der Bundesrepublik nicht vereinbar.