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Die Aufgabe der Polizei in einem Rechtsstaat ist es, die Ausübung der Grundrechte für die Bürger zu garantieren und etwaige Gefahren abzuwenden bzw. Straftaten zu verhindern und zu verfolgen.
Zu den Grundrechten aller Bürger gehört beispielsweise das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) oder das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG).
Auf Versammlungen hat die Polizei die Aufgabe, zum einen das Demonstrationsrecht der Teilnehmer zu schützen und zum anderen dafür zu sorgen, dass die Versammlung friedlich verläuft. Dabei gerät sie immer wieder zwischen die Fronten, zum Beispiel wenn sie das Demonstrationsrecht von Rechtsextremen vor gewalttätigen Gegendemonstranten schützen muss oder wenn Personen aus dem Schutz friedlicher Demonstrationen heraus Gewaltstraftaten begehen.