Warum die Polizei bei Demonstrationen eingreift
Um einen friedlichen Verlauf von Demonstrationen zu gewährleisten, kooperiert die Polizei jeweils mit dem vom Veranstalter benannten Versammlungsleiter. In einigen Bundesländern setzt sie zusätzlich sogenannte Anti-Konflikt-Teams oder Konflikt-Manager ein, die durch ihre spezielle Kleidung (gelbe, rote oder blaue Westen mit Aufdruck) leicht zu erkennen sind. Diese begleiten die Versammlung und wirken verbal auf Störer ein, um eine Eskalation zu verhindern.
Werden aus der Versammlung heraus Straftaten begangen, muss die Polizei ggf. eingreifen und die Täter festnehmen. Um begangene Straftaten nachweisen zu können, zeichnet sie den unfriedlichen Demonstrationsverlauf teilweise auf Video auf.
Damit die Polizei ihren Aufgaben nachkommen kann, müssen die Demonstrationsteilnehmer polizeiliche Anweisungen befolgen. Wer dies nicht tut, kann von der Versammlung ausgeschlossen werden und muss mit weiteren polizeilichen Maßnahmen rechnen, z.B. der Feststellung seiner Identität oder einer vorübergehenden Gewahrsamnahme.
Widersetzt sich ein Demonstrationsteilnehmer einer polizeilichen Maßnahme, darf die Polizei auch Zwang anwenden. Dabei muss sie aber immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Auflösen kann die Polizei eine Versammlung nur unter bestimmten Umständen, z.B. wenn sich alle Teilnehmer kollektiv nicht friedlich verhalten oder Leben und Gesundheit der Teilnehmer unmittelbar gefährdet sind.
Den Aufforderungen der polizeilichen Einsatzleitung sollte in jedem Fall Folge geleistet werden:
- zum eigenen Schutz, um nicht selbst Opfer einer Straftat zu werden,
- um nicht in den unmittelbaren Bereich polizeilicher Maßnahmen zu gelangen und
- um sich nicht selbst dem Verdacht auszusetzen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen zu haben.