Opfer ex­tre­mis­ti­scher Übergriffe

Wer bei ex­tre­mis­ti­schen Übergriffen Opfer von Gewalt wird, kann eine Entschädigung erhalten.

Opfer ex­tre­mis­ti­scher Übergriffe

Wer bei ex­tre­mis­ti­schen Übergriffen Opfer von Gewalt wird, kann eine Entschädigung erhalten.

Für Opfer ex­tre­mis­ti­scher Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Entschädigung zur Verfügung, die als einmalige Ka­pi­tal­leis­tung gewährt werden. Sie sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen gedacht und sollen zugleich ein deutliches Zeichen der Ächtung derartiger Übergriffe setzen. Ein Rechts­an­spruch auf die Leistungen besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz oder per E-Mail: opferhilfe@​bfj.​bund.​de.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 12. Januar 2022 Herrn Pascal Kober, MdB, zum neuen Beauftragten der Bun­des­re­gie­rung für die Anliegen von Opfern und Hin­ter­blie­be­nen von ter­ro­ris­ti­schen Straftaten im Inland ernannt. Er ist damit zentraler An­sprech­part­ner für alle Anliegen Betroffener.

Informationen zur Opferhilfe und Op­fer­ent­schä­di­gung finden Sie in der Rubrik Opfer­informationen.

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