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Eine gesetzliche Änderung in Deutschland soll Betrug durch Abofallen verhindern: Deutsche Anbieter von Internetseiten müssen Bezahl-Inhalte mittels eines deutlich erkennbaren Buttons kennzeichnen. Bei einem Abonnement muss auf der Internetseite neben dem Preis deutlich auch die Mindestlaufzeit genannt werden. Dies gilt jedoch nicht für Angebote auf ausländischen Servern.
Wer dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen ist, kann gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Entsprechende Musterschreiben sind im Internet, beispielsweise auf den Seiten von Verbraucherzentralen, veröffentlicht.
Auch durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand suchen.
Tipp der Verbraucherzentrale Hamburg, was man bei einer Abofalle tun kann.
Aktuelle Abofallen-Warnungen gibt es auf Mimikama.at.
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