Cybergrooming

Beim Cybergrooming suchen Personen über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, um diese sexuell zu belästigen, zum Bildertausch oder zu Treffen zu überreden.
In sozialen Netzwerken, in Chat-Foren oder bei Online-Spielen können Jungen und Mädchen von anderen in sexueller Weise angesprochen werden. Die Täterinnen und Täter nutzen zunächst harmlose Kontaktmöglichkeiten, um Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Manche Personen tun dies mit dem Ziel, die angesprochenen Minderjährigen zu belästigen, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder zum Versand von Nacktbildern aufzufordern.
Im Jahr 2024 wurden 3.457 Fälle gem. §176a Abs. 1 Nr. 3 in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, bei denen Täterinnen und Täter über das Internet auf Kinder oder Jugendliche eingewirkt haben, um Taten zu provozieren (2023: 2.580 Fälle). Das Dunkelfeld solcher Taten muss als weitaus größer eingeschätzt werden.
Auch Jugendliche Täterinnern und Täter von Cybergrooming
Täterinnen und Täter von Cybergrooming sind nicht nur Erwachsene. Auch Kinder und Jugendliche können Gleichaltrige im Internet belästigen. 2024 wurden 462 jugendliche Tatverdächtige erfasst, im Jahr 2023 waren es noch 414. Eine vergleichbare Entwicklung gibt es in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik unter Tatverdächtigen unter 14 Jahren: Während 2024 288 Kinder als tatverdächtig registriert wurden, waren es 2023 245 Kinder. Insgesamt wurden 2024 1.753 Tatverdächtige erfasst (2023: 1.546). Die Zahlen stammen aus der Tabelle Tatmittel Internet.
Viele Handlungen im Zusammenhang mit Cybergrooming sind strafbar, sie werden als eine Form des sexuellen Kindesmissbrauchs gewertet. Sexueller Kindesmissbrauch kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Der Paragraf 176a (StGB) stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind unter Strafe. Strafbar ist es, Minderjährige zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt zu überreden oder ihnen pornografische Inhalte (darunter Nacktbilder) verfügbar zu machen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat.
Für betroffene Kinder und Jugendliche ist es oft schwer, sich Eltern und anderen Bezugspersonen anzuvertrauen. Dabei können und sollten Eltern gemeinsam mit ihren Kindern konkrete Vereinbarungen für den Ernstfall treffen.
Erste Hilfe bei Cybergrooming
- Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf.
- Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
- Fragen Sie nach, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
- Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk.
- Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.
Was tun bei Kinderpornografie auf dem Smartphone?
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer kostenlosen Broschüre
Prävention von Cybergrooming in der Grundschule
Um bereits junge Menschen bestmöglich zu schützen und ihnen das nötige Wissen zur Abwehr solcher Angriffe zu vermitteln, bündeln wir mit dem Kinderschutzbund und das Internet-ABC unsere Präventionsarbeit gegen Cybergrooming.
Erarbeitet wurde als erstes gemeinsames Projekt eine umfangreiche Unterrichtsreihe zur Prävention von Cybergrooming in der Grundschule mit dem Titel „Flizzy in Gefahr“. Im Verlauf der Unterrichtsreihe begleitet die jeweilige Schulklasse Flizzy, das Eichhörnchen. Dieses begegnet beim Spielen seltsamen Menschen und merkwürdigen Nachrichten. Die Klasse hilft Flizzy gemeinsam aus der Gefahr und die Schüler lernen verschiedene Schutzstrategien kennen und anwenden.
Im Präventionspaket ist auch eine Kopiervorlage für einen Elternbrief enthalten, der die Erziehungsberechtigten über das Thema Cybergrooming informiert und hilfreiche Hinweise gibt – zum Beispiel wie sie mit ihren Kindern über das Thema sprechen können und wie sie vorgehen sollten, wenn ihr Kind im Internet belästigt wird.
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