Feste sicher feiern!

Die Polizei in Deutschland tut ihr Bestes, damit Groß­veranstal­tungen wie Sport­er­eig­nis­se, Konzerte oder Kir­chen­ver­an­stal­tun­gen friedlich und reibungslos verlaufen. Sie sorgt für das gute Gefühl von Sicherheit, auf das Sie und alle anderen Besucher Anspruch haben. Doch dabei ist die Polizei auch auf Unterstützung und Mitwirkung der Ver­an­stal­tungs­be­su­cher angewiesen.

Groß­veranstal­tungen, wie bei­spiels­wei­se Sportfeste, Open-Air-Kon­zer­te oder Fußballspiele, ziehen viele Menschen an, darunter auch Kriminelle. Zudem kann es bei so großen Men­schen­an­samm­lun­gen zu gewalttätigen Übergriffen kommen. Das Thema Sicherheit spielt deshalb eine zentrale Rolle. Hierzu haben wir für Sie umfassende Informationen zu­sam­men­ge­stellt. Im Folgenden finden Sie viele Tipps für Ver­an­stal­tungs­be­su­cher, KfZ-Benutzer und Ge­wer­be­trei­ben­de.

 

Sicherheit für jeden Festbesucher

Groß­veranstal­tungen locken nicht nur Feiernde, sondern auch Kriminelle an. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier:

 

Was tun bei Gewalt? Folgende Tipps können helfen:

  • Gehen Sie ge­walt­träch­ti­gen Situationen und erkennbaren Konflikten aus dem Weg.
  • Distanzieren Sie sich deutlich von ge­walt­be­rei­ten Personen.
  • Lassen Sie sich nicht durch Reden, Gesten oder Benehmen provozieren.
  • Gehen Sie möglichst nicht allein gegen Gewalttäter vor.
  • Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.
  • Kümmern Sie sich um Opfer und informieren Sie über Notruf 110 die Polizei.
  • Prägen Sie sich Tätermerkmale ein und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf der Website Aktion-​tu-​was.​de.

 

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie Waffen bei jemandem entdecken?

Das Mitführen von Waffen aller Art ist in Deutschland bei öffentlichen Ver­an­stal­tun­gen wie bei­spiels­wei­se dem „Public Viewing“ verboten. Hierzu zählen Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Reiz­stoff­sprüh­ge­rä­te sowie andere gefährliche Gegenstände (Schlagringe, Nunchakkus etc.). Darüber hinaus verbietet das Hausrecht Flaschen und ähnliche Gegenstände, die als Wurf­ge­gen­stand genutzt werden könnten.

  • Führen Sie keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit sich, sonst riskieren Sie eine Strafanzeige.
  • Wenn Sie beobachten, dass jemand eine Waffe mit sich führt, sprechen Sie die Person nicht darauf an. Wenden Sie sich an einen Si­cher­heits­dienst und/oder die Polizei.

 

Was ist beim Autokorso erlaubt?

Insbesondere bei in­ter­na­tio­na­len Fuß­ball­wett­be­wer­ben kommen immer wieder Autokorsos zustande – nach fast jedem Spiel ziehen die Fans mit ihren Autos hupend durch die Straßen. Bei solchen spontanen Ansammlungen, die von den Behörden meist geduldet werden, gilt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Denn eigentlich muss man einen Autokorso anmelden: Rechtlich wird er als „Sondernutzung“ des Straßenraums gewertet – und diese bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de. Da die meisten Autokorsos aber spontan entstehen, sind sie im Zuge der Eil­fall­re­ge­lung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (§ 44, Absatz 2) Sache der Polizei. Dies bedeutet, dass die Polizei bei aller gebotenen Toleranz auch dort einschreitet, wo es erforderlich ist, z.B. zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten oder bedeutenden Ord­nungs­wid­rig­kei­ten.

Grundsätzlich werden die Autokorsos toleriert, die Be­ein­träch­ti­gung Dritter muss jedoch auf ein zumutbares Maß minimiert sein. Wie lange die Autokorsos dauern dürfen, legen jeweils die Behörden in den einzelnen Bundesländern bzw. Städten fest. Insbesondere nachts wird die Polizei dafür sorgen, dass die Jubelfeiern nicht ausufern. Manche Städte behalten es sich vor, Autokorsos zu verbieten, wenn es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt. Fans müssen zudem damit rechnen, dass die Polizei eingreift, wenn sie sich selbst gefährden – also bei­spiels­wei­se auf der Motorhaube oder dem Autodach sitzen oder im Fahrzeug (Cabriolet) stehen oder sich aus dem Autofenster lehnen. Auch wenn sich feiernde Fußgänger und Autos zu nahe kommen und dabei Menschen oder „bedeutende Sachwerte“ gefährdet sind, wird die Polizei einschreiten.

 

Mit dem Auto oder Zweirad sicher unterwegs

Eine Groß­veranstal­tung zieht Menschen aus nah und fern an. Zahlreiche Besucher reisen mit öffentlichen Ver­kehrs­mit­teln an, viele aber auch mit dem Pkw oder Motorrad. Dieses hohe Fahr­zeug­auf­kom­men nutzen Straftäter oft für ihre Delikte aus. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Tipps, damit Ihr Fahrzeug nicht getohlen, aufgebrochen oder eschädigt wird:

 

Tipps für Ge­wer­be­trei­ben­de

Immer wieder nutzen Straftäter - einzeln oder in der Gruppe - Gro­ß­e­r­eig­nis­se und -ver­an­stal­tun­gen, um im Schutz der Menge ihre kriminellen Absichten umzusetzen. Rund um ein großes Fest mit teilweise unzähligen Besuchern ist regelmäßig mit einem steigenden Aufkommen an Straftaten zu rechnen – zu verlockend scheint die Situation.

Als Angehörige des Einzelhandels oder des Hotel- und Gastgewerbes an Ver­an­stal­tungs­or­ten und anderen touristisch attraktiven Orten könnten auch Sie betroffen sein. Um möglichst viele Straftaten bereits im Ansatz zu vereiteln, sind Polizei und andere Si­cher­heits­kräf­te auch auf die Auf­merk­sam­keit der Besucher angewiesen. Wie sich jeder vor Kriminalität vor Ort schützen kann, zeigen die folgenden Seiten: