Jugendliche Täter von Eigentumsdelikten
Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.
Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, so haben sie sich in den allermeisten Fällen an fremdem Eigentum „vergriffen“.
Häufig wird Diebstahl als eine Art Sport oder als Mutprobe verstanden oder dient als Aufnahmeritual in eine Gruppe. Nicht selten kann er Signalcharakter haben und indirekt auf Defizite im sozialen Umfeld oder in der Persönlichkeitsentwicklung hinweisen.
"Abgreifen" heißt nicht: sich vergreifen
Diebstahl mit all seinen Varianten ist der typische Anlass, weswegen Kinder und Jugendliche erstmals polizeikundig werden. Dabei gilt: „Gelegenheit macht Diebe.“ Die Bandbreite reicht beim Diebstahl von der einfachen Wegnahme bis hin zu professionellen Auftragsdelikten, bei denen das Diebesgut „auf Bestellung“ entwendet und über Hehler abgesetzt wird. Vor allem im Supermarkt bieten sich unverhofft günstige Tatgelegenheiten, die mit einem geringen Entdeckungsrisiko einhergehen.
Lange Finger als Abenteuer-Ersatz: Häufig verstehen Kinder und Jugendliche Diebstahl auch als eine besondere Art von Sport oder aber als Mutprobe und Aufnahmeritual in eine Clique. Nicht selten kann ein Diebstahl dann Signalcharakter haben und damit indirekt auf Defizite in der Familie oder im sozialen Umfeld hinweisen; er kann aber ebenso Symptom für eine tief greifende Entwicklungsstörung sein, etwa für ein stark unterentwickeltes Selbstbewusstsein.
Bewegen sich die Vergehen im Bagatellbereich, so sollte reagiert, aber nicht überreagiert werden. Oftmals handelt es dabei um ein entwicklungstypisches, episodenhaftes Verhalten, das sich im weiteren Reifungsprozess verliert. Deshalb kann bei Verfehlungen strafunmündiger Jugendlicher im Falle der Entdeckung und Anzeige auf ein Gerichtsverfahren verzichtet werden. In diesen Fällen sind dann andere erzieherische Maßnahmen eher angebracht.
2023 wurden insgesamt 424.048 Personen als Tatverdächtige von Diebstählen ermittelt (2022: 373.051), wovon 38.705 Kinder waren. Dies entspricht einem Anteil von 9,1 Prozent. Zudem begingen 69.180 Jugendliche ein derartiges Delikt (16,3 Prozent). 43,5 Prozent der wegen eines Diebstahls ermittelten minderjährigen Tatverdächtigen waren weiblich. Beim Ladendiebstahl liegt dieser Anteil bei 50,6 Prozent.
So bewahren Sie Ihr Kind vor einer „Langfinger-Karriere“
- Ziel jeder Hilfe muss es sein, die Ursachen für das negative Verhalten des Kindes herauszufinden. Eine Langfinger-Karriere kann durch Probleme in der Schule, im Elternhaus oder im Freundeskreis verursacht werden.
- Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit für Ihr Kind. Lassen Sie den Dialog niemals abreißen.
- Nehmen Sie die Probleme Ihres Kindes ernst und schaffen Sie ein Vertrauensverhältnis.
- Lernen Sie den Freundeskreis Ihres Kindes kennen. Interessieren Sie sich dafür, mit wem und wo Ihr Kind seine Freizeit verbringt.
- Vermitteln Sie in der Erziehung klare Normen. Zeigen Sie Ihrem Kind Grenzen auf, denn zu seiner Orientierung braucht ein Kind feste Wertvorstellungen.
- Kinder brauchen auch eigene Räume, etwa ein eigenes Zimmer oder einen eigenen Schreibtisch. Ein regelmäßiges und angemessenes Taschengeld, über das das Kind frei verfügen darf, trägt dazu bei, eine Vorstellung von Eigentum zu entwickeln.
- Berücksichtigen Sie die jeweilige Situation des Kindes, wenn es um das Thema "Diebstahl" geht. Stellen Sie es zur Strafe nicht bloß. Diebstählen muss nachgegangen werden, aber genau, vorurteilsfrei und mit Fingerspitzengefühl.
- Seien Sie Ihrem Kind durch Ihr eigenes Konsumverhalten Hilfe und Vorbild.
- Klären Sie Ihr Kind über die Konsequenzen einer Straftat auf. Sprechen Sie mit ihm darüber, welche Folgen ein solches Verhalten für das Opfer, aber auch für den Täter und dessen Zukunft hat.
- Rat und Hilfe bekommen Sie überdies bei den örtlichen Erziehungsberatungsstellen sowie beim Jugendamt. Kompetente Ansprechpartner finden Sie selbstverständlich auch in den Jugendsachbearbeitern bzw. den Jugendbeauftragten Ihrer Polizei.