Jugendliche als Täter von Gewalttaten

Für die Entstehung von Jugendgewalt gibt es keine eindeutige Erklärung. Vielmehr scheinen Ursachen im Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren und im Jugendalter selbst zu liegen. So vielschichtig das Phänomen Jugendgewalt ist, die Opfer sind in den meisten Fällen Gleichaltrige.

Fest steht, dass durch positive Vorbilder die Anfälligkeit von Kindern und Jugendlichen für Gewalt verringert werden kann. Ein gewaltfreier Umgang, Anerkennung und die Möglichkeit, Erfolgserlebnisse zu erfahren, tragen ebenfalls dazu bei, dass Kinder gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien entwickeln lernen.

Erfahren Sie mehr zu den Ursachen und über den positiven Umgang mit Jugendlichen für eine gewaltfreie Sozialisation sowie über sichere Aufbewahrung von Waffen.

Entstehung und Formen von Jugendgewalt

Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Person an Körper oder Seele verletzt bzw. wenn eine Sache beschädigt wird.

In diesem Sinne sind typische Gewaltdelikte von und an älteren Kindern und Jugendlichen – in der Sprache des Strafrechts – Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Erpressungen und Raubdelikte, aber auch Beleidigungen. Täter und Opfer dieser jugendtypischen Gewaltdelikte sind ganz überwiegend ebenfalls junge Menschen. Richtet sich die Gewalt gegen Sachen, spricht man von Sachbeschädigung. Gewalttaten von und an jungen Menschen werden vor allem im öffentlichen Raum begangen; darüber hinaus können aber auch Schule, Schulweg und Jugendfreizeiteinrichtung Orte sein, an denen es zu Gewalt kommt.

Für die Entstehung und die unterschiedlichen Formen von Jugendgewalt gibt es keine einfachen und eindeutigen Erklärungen. Allerdings lässt sich auch für die Gewaltkriminalität festhalten, dass die entscheidenden Ursachen im Jugendalter selbst begründet liegen. So vor allem im Prozess des Erwachsenenwerdens, der grundsätzlich Probleme und Unsicherheiten mit sich bringt. Die Gefahr, dass Kinder besonders aggressiv oder sogar gewalttätig werden, besteht vor allem dann, wenn verschiedene problematischer Einflüsse zusammentreffen und über einen längeren Zeitraum andauern.

Jugendliche Tatverdächtige - Zahlen und Fakten

Bundesweit wurden 2023 unter dem Sammelbegriff Gewaltkriminalität 30.244 tatverdächtige Jugendliche registriert (2022: 26.441). Dies ergibt im Jahresvergleich einen Anstieg von 14,4 Prozent. Die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen von gefährlicher und schwerer Körperverletzung ist gestiegen (2023: 23.202 Tatverdächtige; 2022: 20.626).

Insgesamt ist festzustellen: Die Zahl tatverdächtiger Jugendlicher (zwischen 14 bis unter 18 Jahre) ist 2023 mit 207.149 Tatverdächtigen gestiegen (202: 189.149). Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen beträgt 9,2 Prozent. Jugendliche werden hauptsächlich wegen Körperverletzung (9,6 Prozent von allen Tatverdächtigen in diesem Bereich) auffällig. Jugendgewalt spielt sich meist unter Gleichaltrigen ab.

Empfehlungen für Eltern und Erzieher für einen gewaltfreien Umgang

Welchen Anteil die erbliche Anlage und welchen die Erziehung am Verhalten eines Menschen hat, ist zwar nach wie vor umstritten. Fest steht allerdings: Wer seinen Kindern ein positives Vorbild vermittelt, kann die kindliche und jugendliche Anfälligkeit für Gewalt deutlich vermindern. Mit den nachfolgenden Tipps tragen Sie also zu einer möglichst gewaltfreien Sozialisation Ihres Kindes bei:

 

  • Pflegen Sie einen gewaltfreien Erziehungsstil.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien ein.
  • Lenken Sie die Energie Ihres Kindes in sportliche, musische oder sonstige Tätigkeit um. Ihr Kind braucht die Möglichkeit, sich körperlich auszutoben. Vor allem aber braucht es Anerkennung und Erfolgserlebnisse.
  • Geben Sie Ihrem Kind die Chance, bei gemeinsamen Unternehmungen die eigenen Kräfte auszuloten und Grenzbereiche zu erfahren.
  • Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, seine Zukunft zu planen und eine positive Lebenseinstellung zu finden.
  • Lernen Sie die Menschen kennen, mit denen Ihr Kind Umgang pflegt. Helfen Sie ihm dabei, Freunde zu finden, in Vereinen Fuß zu fassen und Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, welche Auswirkungen Gewalttaten für das Opfer, aber auch für den Täter haben.
  • Sollte Ihr Kind einmal mit einer Gewalttat in Verbindung gebracht werden, so wenden Sie sich nicht von ihm ab. Unterstützen Sie es vielmehr dabei, wieder Tritt zu fassen, und geben Sie ihm die Chance zu einem Neuanfang.

 

Denken Sie daran:

Erfahrungsgemäß markieren die meisten Verfehlungen von Kindern und Jugendlichen ein entwicklungstypisches Stadium im Reifungsprozess, das sich im Laufe der Zeit wie von selbst wieder verliert.

 

Bitte beachten Sie außerdem:

Rat und Hilfe erhalten Sie überdies bei Ihrem Jugendamt und seinen Erziehungsberatungsstellen.

Als kompetente Ansprechpartner empfehlen sich auch die Jugendsachbearbeiter bzw. Jugendbeauftragten Ihrer Polizei. Dort nennt man Ihnen auch die nächsten außerpolizeilichen Beratungsstellen.

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

Generell gilt: Schließen Sie Waffen vor Kindern und Jugendlichen weg!

 

Waffen sind so aufzubewahren, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu haben. Waffen müssen in einem abschließbaren Wertbehältnis aufbewahrt werden, das den Vorgaben der Allgemeinen Waffenverordnung, Paragraph 13, entspricht. In diesem Paragraphen ist genau geregelt, welches Wertbehältnis für welche Waffen benötigt wird. Beispielsweise müssen bis zu zehn Kurzwaffen in einem hochwertigen Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.

Der Schlüssel muss sicher aufbewahrt werden, damit Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben. Führen Sie den Schlüssel entweder persönlich mit sich oder bewahren Sie ihn in einem Schlüsseltresor mit Zahlenkombination auf. Für ein Wertbehältnis, das über ein Zahlenkombinationsschloss verfügt, braucht man keinen Schlüssel.

Munition muss getrennt von den Waffen aufbewahrt werden – entweder in einem abschließbaren Innenfach des verwendeten Wertbehältnisses oder in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Im Gegensatz zu den Wertbehältnissen für Waffen muss ein Behältnis für Munition zwar sicher, aber nicht zertifiziert sein.

Weitere Informationen zur Sicheren Aufbewahrung von Waffen finden Sie in der Allgemeinen Waffenverordnung (AWaffV)

Medien zum Thema

Wege aus der Gewalt

Broschüre, 44 Seiten, A5

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